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Haftpflichtversicherung - Wenn Kinder Schaden anrichten

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(openPR) Berlin - In diesen Wochen beginnt wieder das neue Schuljahr und viele ABC-Schützen gehen zum ersten Mal allein zur Schule. Wenn ein Kind ein parkendes Auto eines Nachbarn, Bekannten oder Verwandten mit dem Skateboard oder dem Fahrrad streift, gilt: Im Alter zwischen sieben und achtzehn Jahren haften Kinder nur, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Kinder unter sieben Jahren stehen außen vor. Eine passende Privathaftpflicht-Versicherung kann verhindern, dass Eltern auf den Kosten für den Schaden ihrer Kinder sitzen bleiben.

„Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren deliktunfähig,“ erläutert Eike Böttcher, Versicherungsexperte bei www.banktip.de. Bei Kindern, die am Straßenverkehr teilnehmen, liegt die Grenze bei 10 Jahren. Denn bis zu diesem Alter können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs noch nicht einschätzen. Eltern haften für ihre deliktunfähigen Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Erst dann springt die private Haftpflichtversicherung ein. Banktip.de empfiehlt daher: Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz sind Eltern gut beraten, einen Versicherer zu wählen, der auch dann zahlt, wenn die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Hat ein Kind im Alter von bis zu sechs Jahren (bzw. 10 Jahren im Straßenverkehr) den Schaden verschuldet, tritt die Privathaftpflicht-Versicherung dafür nicht ein, denn der Geschädigte hat nach dem Gesetz keinen Ersatzanspruch gegen den Verursacher. Zum Problem wird ein solcher Fall dann, wenn der Geschädigte beispielsweise ein Nachbar oder ein Verwandter ist. „Oft fühlen sich Eltern deliktunfähiger Kinder gegenüber dem Geschädigten verpflichtet, die Kosten für den entstandenen Schaden zu übernehmen. Einige Versicherungen bieten als Lösung an, bei deliktunfähigen Kindern einen Haftpflichtschutz unabhängig davon zu gewähren, ob eine Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht. Jedoch steht für Schäden durch deliktunfähige Kinder nur ein Bruchteil der regulären Deckungssumme des Vertrages zur Verfügung,“ erklärt der Banktip-Versicherungsexperte.

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung zwar keine Pflichtversicherung. „Doch wer keinen Haftpflichtschutz hat, lebt riskant“, warnt Böttcher. „Die private Haftpflicht wird von den meisten Experten als die wichtigste Versicherung überhaupt betrachtet, weil durch kleine Unaufmerksamkeiten Millionenschäden entstehen können“, ergänzt Böttcher.

Interessierte finden eine passende Privathaftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherungen im Versicherungsvergleich von banktip.de unter: http://www.banktip.de/Versicherungen.html


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