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Die wichtigste freiwillige Versicherung

(openPR) Setzingen, 15. Mai 2015
Jeder weiß, dass eine der notwendigen Versicherungen die „private Haftpflichtversicherung“ ist. Allerdings wissen nur die wenigstens, dass der Grund dafür darin liegt, dass wir als Bürger nach dem § 823 ff. BGB-Bürgerlichen Gesetzbuches für alle Konsequenzen dessen, was wir tun und für das, was wir Unterlassen, ein Leben lang in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden können.


Im Extremfall bedeutet dies, den Verlust des gesamten Vermögens und die lebenslange Pfändung des Einkommens oberhalb der Pfändungsgrenze (2015 = € 1.080,-- für Alleinstehende).
Umso mehr muss es verwundern, dass lt. Statistik ca. 26 % der deutschen Bevölkerung immer noch keine Haftpflichtversicherung hat!
Waren es vor ca. 30 Jahren noch Haftungssummen von DM 1 Mio. , die als absolut ausreichend galten, so sind es heute bereits € 10 Mio. und im KFZ-Bereich sogar bis zu € 100 Mio., die als Standardabsicherung gesehen werden müssen.
Trotz ausreichender Höhe gibt es auch heute noch gravierende Unterschiede, wann eine Versicherung leistet oder nicht. Auf einige wollen wir hier nachfolgend exemplarisch eingehen.

Ausfalldeckung: Dieser Baustein einer privaten Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn Ihnen ein anderer Mensch Schaden zufügt, dieser aber keine Versicherung hat und kein Geld, um Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen – eine Art Vollkaskoschutz also.
Nahezu alle Altverträge kennen diesen Baustein nicht und nur wenige Versicherer sehen hier keine Eigenbeteiligungen vor.

Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen: Gerade wenn man sich von einem Freund etwas ausleiht und es ihm dann nur kaputt oder defekt zurückgegeben werden kann, ist dies für beide Seiten ärgerlich.
Neuere Angebote des Marktes decken dies bis zu bestimmten Beträgen mit ab.

Gefälligkeitsschäden: Man hilft einem Freund z. B. beim Umzug und man passt nicht auf, schon liegt die teure Lampe in Scherben. Oder dass tolle Bild für € 1.ooo ist entzwei gegangen. Dieser Baustein, wenn enthalten, sorgt dafür, dass der finanzielle Schaden ersetzt wird.

Deliktunfähige Kinder: In vielen alten Verträgen sind Kinder nicht mit versichert, wenn Sie vom Gesetzgeber als deliktunfähig eingestuft werden.
Das bedeutet, dass Eltern nur dann für Schäden ihrer Kleinen aufkommen müssen, wenn die elterliche Aufsichtspflicht verletzt wurde. Deliktunfähig sind im Übrigen Kinder bis zu 7 Jahren, bzw. im Straßenverkehr bis zu 10 Jahren.
Doch was nützt es, wenn ich zwar nicht zahlen muss, aber das nachbarschaftliche Verhältnis auf Dauer gestört ist, weil der kleine Rabauke Ihrer Nachbarn die Motorhaube Ihres neuen Autos als Schreibtafel benutzt hat.
Hier leistet dieser Baustein bis zu einer begrenzten Höhe für Schadensersatz.

Risiken aus dem Besitz von Hunden und Pferden sind separat abzusichern, da sie in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert sind. Ebenso ist der Versicherungsschutz aus dem Besitz von Öltanks zu prüfen.

Eine vollständige Klärung der unterschiedlichen Deckungskonzepte finden Sie bei Versicherungsmaklern, die kraft Gesetzes die Interessen ihrer Kunden zu wahren und zu vertreten haben (§61f VVG). Viele von ihnen ermöglichen Ihnen den Zugang zu einem geprüften Vergleichsrechner, der ihnen einen umfangreichen Überblick zu den enthaltenen Bausteinen gibt.
Holen Sie sich einen staatlich geprüften Finanz- und Versicherungsmakler als Ihren Lotsen an Ihre Seite. So umschiffen Sie Klippen und erreichen Ihren sicheren Hafen.

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