(openPR) Nicht immer müssen Kunden wirklich bezahlen, was ihre Bank für bestimmte Dienste verlangt. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat Leistungen dargestellt, für die Banken keine Gebühren verlangen dürfen.
Der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge gebe es Ärger wegen zu Unrecht verlangter Gebühren sowohl bei Privatbanken als auch bei den Sparkassen und Volksbanken. Zumeist verlangen die Banken sogar für Leistungen Geld, die als gebührenfrei beworben werden. Beliebte Nebeneinnahme der Banken bei Baufinanzierungen seien Gebühren von ein paar hundert EURO dafür, dass das Bankinstitut den Wert des Hauses ermittle. Solche Klauseln in den Kreditverträgen sind unzulässig wie die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ schreiben.
„Gebühren sind dann immer unzulässig, wenn die Bank mit der Leistung eine grundsätzliche Pflicht erfüllt. Auch typische Bankdienstleistungen wie das Errichten oder Schließen eines Girokontos müssen kostenlos sein“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.
Zum Thema „unzulässige Bankgebühren“ finden Sie weitere Informationen in der Homepage des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. unter www.schutzverein.org
Weitere Informationen erhalten Sie auch vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. direkt.









