(openPR) Ein Anleger, der in Matrixx Initiatives, Inc. investiert hat, hat eine beabsichtigte Sammelklage am United States District Court for the District of Arizona eingereicht und zwar auch für andere Anleger des Unternehmens. Die Klage stützt sich auf vermutete Verletzungen von FDA (Food and Drug Administration) Vorschriften betreffend Produkten aus dem Bereich „Zicam Cold Remedy“ (Arzneimittel gegen Erkältung mit Zinkbasis).
Nach Auffassung des Klägers wird vermutet, dass im Zeitraum vom 22.12.2007 bis 15.06.2009 das Unternehmen und andere Beklagte es unterlassen haben, richtig stellendes Material über die Situation des Geschäftsbetriebs und die Zukunftsperspektiven des Unternehmens zu veröffentlichen. Der Kläger sieht hierin eine Verletzung von Kapitalanlagerecht auf Bundesebene.
Das Unternehmen startete eine Rückrufaktion bezüglich seiner Nasensprayprodukte auf Zinkbasis. Das Unternehmen war dabei durch die SEC mit Blick auf sein Markverhalten beobachtet worden. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass Informationen über diese Zinkprodukte genauso wenig an die Anteilseigner weitergegeben worden waren, wie Informationen über die Haftung des Unternehmens für diesen Produktbereich. Am 13.06. wies die FDA Kunden an, drei durch das Unternehmen hergestellte, frei handelbare Erkältungsprodukte nicht einzunehmen, die unter dem Markennamen Zicam vertrieben wurde, da durch die Verwendung der Produkte der Geruchssinn über einen längeren Zeitraum oder sogar für immer verloren gehen kann. Nach Aussage der FDA im Dezember 2007 war das Unternehmen angehalten, solche Nebenwirkungen der Behörde mitzuteilen. Am 16.06.2009 gab das Unternehmen bekannt, dass es eine Rüge durch die FDA erhalten hatte. Die FDA hatte festgestellt, dass das Unternehmen diese Vorschriften verletze, indem es keinen neuen Anwenderbericht für zwei Produkte verfasst hatte (und zwar für Zicam Cold Remedy Nasal Gel und Zicam Cold Remedy Gel) und dass damit die Produkte nicht vorschriftsgemäss auf den Markt gebracht worden wären, da ausreichende Warnhinweise fehlten. Das FDA teilte dem Unternehmen ferner mit, dass es festgestellt habe, dass mehrere Produkte der Marke Zicam zu schweren Nebenwirkungen bei Anwendern führen können. Die Vermarktung der Produkte verstößt damit nach den Ergebnissen der Untersuchung gegen mehrere Gesetze. Das Unternehmen teilte daraufhin mit, dass seit der Markteinführung der benannten Produkte in 1999 über 35 Millionen Packungen mit über 1 Milliarde Dosierungen verkauft wurden und, dass das Unternehmen glaube, diese Produkte seien sicher und würden keinen Verlust des Geruchssinns hervorrufen. Allerdings wurde dann in einer zweiten Pressemitteilung am selben Tag mitgeteilt, das Unternehmen werde freiwillig diverse Produkte der Marke Zicam zurückziehen, um die Sicherheit der Anwender zu gewährleisten, war immer das höchste Unternehmensziel gewesen sei. Am 22.06.2009 wurde von fast 120 Einzelklägern Klagen am Arizona Superior Court gegen das Unternehmen eingereicht und zwar für Betroffene aus über 32 Ländern über Hawaii bis nach Afghanistan, gleichzeitig für etwa ein Dutzend Bürger Arizonas, die Nebenwirkungen mitteilten und zwar angefangen bei einem vollständigen Verlust des Geruchssinnes und des Geschmackssinns bis hin zu einem beeinträchtigten Geruchssinn. Die FDA teilte in einem Schreiben vom 16.06.2009 mit, dass die Behörde bemerkt habe, dass das Unternehme bereits 800 Berichte von Betroffenen auf dem Tisch, die Beeinträchtigungen des Geruchssinns mit Produkten der Marke „Zicam“ in Verbindung brachten und dass das Unternehmen diese Berichte unter Verschluss halten wollte, die diesen Bereich betrafen und, dass die FDA nunmehr Information darüber verlange, welche Berichte in welchem Umfang zurückgehalten worden waren. Nach Veröffentlichung dieses Briefes durch die FDA fiel die Aktie des Unternehmens (NASDAQ: MTXX) von fast $ 19 pro Aktie auf weniger als $ 7 pro Aktie. Am 23.07.2009 gab das Unternehmen zu, dass die Securities und Exchange Commission eine informelle Anhörung angesetzt hat.
Das Unternehmen hat seinen Sitz in Phoenix, Arizona. Es entwickelt, produziert, vermarktet und verkauft nicht apothekenpflichtige Medikamente mit einem Schwerpunkt auf für Verbraucher leicht zugängliche Vertriebswege.
Wichtig ist die zu wahrende Anmeldefrist. Wenn Stammaktien dieses Unternehmens im Zeitraum 22.12.2007 bis 15.06.2009 erworben wurden, haben Anleger unterschiedliche Handlungsalternativen, bei denen jeweils streng formelle und kurze Meldefristen laufen. Hier läuft die Frist am 15.09.2009 ab.
„Über 70% der Anleger verpassen diese wichtige Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen der Vergleiche“, so RA Oliver Thieler, welcher es aufgrund der Vermögensbetreuungspflicht für jede Kapitalanlagegesellschaft als eine Verpflichtung ansieht, ein Portfolio Monitoring durchzuführen, sind in den USA bereits erste Sammelklagen gegen institutionelle Anleger erhoben worden, die es versäumt hatten, ihre Schadensersatzansprüche rechzeitig zum Sammelklageverfahren anzumelden.
Weitere Informationen hierzu erteilen die Rechtsanwälte aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Thieler, RA Stefan Seitz aus Augsburg und RAin Bettina Wittmann aus Passau, beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie RA Dr. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Steuerrecht aus München.
Die Kanzleien sind seit Jahrzehnten im Schwerpunkt des Kapitalanlagerechts tätig. In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
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