openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH stärkt weiter Rechte der Bankkunden

(openPR) Erneut wurden die Rechte von Bankkunden in einer aktuellen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof gestärkt. Nachdem bereits der Beschluss des BGH vom 20.01.2009, in welchem der BGH erstmals klarstellte, dass der mit Urteil vom 19.12.2006 aufgestellte Grundsatz, Kunden seien über etwaige Rückvergütungen unabhängig von deren Höhe aufzuklären, nicht nur beim Wertpapiererwerb gilt, sondern auch bei Erwerb von Anteilen an einem Medienfonds, der aufklärungspflichtige Intereressenkonflikt in beiden Fällen gleich sei, könnte die aktuelle Entscheidung des BGH erdrutschartige Auswirkungen auf die bisherige Bankenpraxis haben.



In der zugrunde liegenden Entscheidung hatte eine Bank ihren Kunden nicht über verdeckt geflossene Rückvergütungen an die Bank aus Ausgabeaufschlägen, die von den Kunden an eine Kapitalanlagegesellschaft zu zahlen waren, informiert. Da der BGH zuvor bereits entschieden hatte, dass die Bank durch das Verschweigen dieser Rückvergütungen den mit ihrem Kunden zustande gekommenen Beratungsvertrag verletzt, war im dort zu entscheidenden Fall schon die Verjährung für die fahrlässige Falschberatung gemäß § 37a WpHG eingetreten.

Auf diese Verjährung kann sich die Bank indes nicht berufen, hob der BGH ausdrücklich hervor, dass die Bank die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen einer vorsätzlichen Falschberatung trägt.

„Die Bank muss nunmehr beweisen, dass sie eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Diesen Nachweis konnte die beklagte Bank im BGH-Verfahren nicht führen, weshalb sie antragsgemäß zu Schadensersatz verurteilt wurde“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in einer aktuellen Stellungnahme zu dieser Entscheidung.

Ob sich die Banken über die Bedeutung dieser Entscheidungen im Klaren sind, wagt der Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e. V., Frau Bettina Wittmann, zu bezweifeln.

„Aus unserer bisherigen Erfahrung wissen wir, mit welcher „laisser faire“ die Kreditinstitute in concreto geltend gemachte Schadensersatzansprüche außergerichtlich ablehnen. Offensichtlich hat sich diese Rechtssprechung des BGH, welche eine erhebliche Verbesserung des Anlegerschutzes darstellt, noch nicht in den Köpfen der Verantwortlichen festgesetzt“, so Bettina Wittmann in ihrer Stellungnahme weiter.

In seinem Urteil vom 20.01.2009 hat der BGH bereits ein Kreditinstitut zu Schadensersatz verurteilt, weil dieses den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass es von der Beteiligungsgesellschaft für die Vermittlung der Fondsanteile das Agio in voller Höhe bekam, für deren Berater demnach ein ganz erheblicher Anreiz bestand, Anlegern gerade diese Fondsbeteiligung zu empfehlen. Dass das beklagte Kreditinstitut zusätzlich eine weitere Vergütung von 3% des Kommanditkapitals für die Übernahme einer Platzierungsgarantie erhielt und für die Gebietsfilialen, die die für sie festgelegten Platzierungsquoten zu 100% erfüllten, von der Fondsgesellschaft eine zusätzliche Vermittlungsgebühr von EURO 100.000,00 gezahlt wurde, bestand die erhöhte Gefahr, dass die eigentlich im Kundeninteresse zu erfolgende anleger- und objektgerechte Beratung nicht oder nur unzureichend vorgenommen wurde, demzufolge die beratende Bank verpflichtet war, den Kunden über alle Rückvergütungen aufzuklären (Fortführung des Urteils des BGH vom 19.12.2006).

„Zwar führt die unterlassene Aufklärung über Vermittlungsgebühren bei Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages nicht immer unweigerlich zu einer Pflichtverletzung. Dies hängt vielmehr vom Einzelfall ab, dennoch muss sich nach den aktuellen Entscheidungen in der Rechtssprechung kein Kunde mehr an erfolglosen Fondsbeteiligungen, die ihm von seiner Bank empfohlen wurden, festhalten lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. kann hier durch Kooperation mit auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Vertrauensanwälten in ganz Deutschland eine wichtige Hilfestellung zur Frage der Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche bieten.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V.!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 334378
 96

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH stärkt weiter Rechte der Bankkunden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
Das Landgericht Hamburg hat in aktueller Entscheidung vom 26.01.2015 die Feststellung getroffen, dass der dortige Darlehensnehmer seine Vertragserklärung gegenüber der Sparda Bank Hamburg eG wirksam widerrufen hat. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 26.01.2015. Streitgegenständig war dort eine Widerrufsbelehrung, wonach der Lauf der Frist für den Widerruf einen Tag beginnt, nachdem dem Darlehensnehmer ein Exemplar der Widerrufsbelehrung und die Ver…
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
Darlehensnehmer können die von Banken unzulässigerweise erhobenen Bearbeitungsgebühren auch noch für Konsumentenkredite zurückfordern, die ab 2004 abgeschlossen sind. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf zwei aktuelle Entscheidungen des BGH. Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.: „In seiner Entscheidung vom 13.05.2014 hatte der BGH eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wurde, für den Darlehensnehmer als…

Das könnte Sie auch interessieren:

US Treuhandfonds Victory Park – Besteht Handlungsbedarf?
US Treuhandfonds Victory Park – Besteht Handlungsbedarf?
… Hoffnung dürfte sich nicht erfüllt haben. Der US-Treuhandfonds Victory Park steht möglicherweise vor dem Aus, wie die Kooperation des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. aus Amerika, die Shareholder Foundation bereits berichtet. Nach dortiger Aussage stehen die Büro- und Geschäftshäuser weitgehend leer. „Vielen Anlegern wurde eine Beteiligung …
Eröffnung des Liquidationsverfahrens über das Vermögen der Safera AG
Eröffnung des Liquidationsverfahrens über das Vermögen der Safera AG
Über das Vermögen der in Zürich ansässigen Safera AG wurde das Liquidationsverfahren eröffnet. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Damit hat sich für die Anleger von Inhaber-Aktien der Safera AG nach bisherigen Mitteilungen betroffener Anleger ein Totalverlust realisiert, über welchen anlässlich der Beratungsgespräche mit …
Geschädigte Anleger in Sachen Lehman-Brothers scheuen Gerichtsverfahren
Geschädigte Anleger in Sachen Lehman-Brothers scheuen Gerichtsverfahren
… gerichtlich geltend zu machen, machen die wenigsten Anleger im Hinblick auf die hohen Prozessrisiken Gebrauch, wie der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. berichtet. „Obwohl wir zahlreiche Anfragen zur Möglichkeit einer klageweisen Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut haben, scheuen viele Anleger …
Life Trust Fonds – Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. reicht erste Sammelklage ein
Life Trust Fonds – Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. reicht erste Sammelklage ein
Hohe Wellen wirft derzeit eine – auch an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. versandte – von einem „Anonymous“ unterschriebene Strafanzeige, welche angeblich bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht wurde. Hierin geht es um massive Vorwürfe gegen die Firma BAC in Berlin. „Inwieweit sich die dortigen Vorwürfe als richtig herausstellen, …
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG – Wie geht es weiter?
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG – Wie geht es weiter?
… erhebliche Risiken, über welche die Anleger oftmals von den sie handelnden Anlageberatern nicht hingewiesen werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Egal, ob sich die Anleger nunmehr für ein Liquidations- oder Insolvenzverfahren entscheiden; fest steht, dass die oftmals aus Altersvorsorgegründen zur Zeichnung empfohlene …
Banken verdoppeln Beitrag für Einlagensicherungsfonds
Banken verdoppeln Beitrag für Einlagensicherungsfonds
Angesichts der Finanzkrise will der Bundesverband Deutscher Banken die Beiträge zu seinem Einlagensicherungsfonds verdoppeln, meldet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. unter Berufung auf „Die Zeit“. Damit solle der Entschädigungsfonds zu Bankkunden besser für Bankpleiten gerüstet werden. Der Bedeutung um den Einlagensicherungsfonds wurde …
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. informiert betroffene Anleger in Schiffsfonds
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. informiert betroffene Anleger in Schiffsfonds
… Gewinnerwartungen auch Steuervorteile realisieren könnten. Über die hohen Risiken einer Schiffsfondsbeteiligung wurden nach den Erfahrungen des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. jedoch die wenigsten Anleger aufgeklärt. „Oftmals wurde gemeinsam mit der zu zeichnenden Schiffsfonds-Beteiligung die hierfür benötigte Fremdfinanzierung „im Paket“ …
Kick-Back-Rechtsprechung des BGH – Kein Garant für Prozesserfolg
Kick-Back-Rechtsprechung des BGH – Kein Garant für Prozesserfolg
… des BGH wird von Anlegeranwälten quasi als Garant für einen Prozesserfolg gegen die vermittelnde Bank bemüht“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Zunächst gilt es aber nach der Rechtsprechung des Bankensenats beim BGH exakt herauszuarbeiten, ob tatsächlich eine aufklärungspflichtige Rückvergütung vorlag oder „nur“ eine …
ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG lässt Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auffordern
ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG lässt Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auffordern
… nunmehr durch ein Inkassounternehmen zur Rückzahlung aufgefordert. Dem Rückforderungsbegehren sollte nicht ungeprüft nachgekommen werden, rät der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. „Wie aus einer Vielzahl der diesseits gemeldeten Schadensangelegenheiten bekannt, wurden die wenigsten Anleger auf die aus einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung …
Arbeitsgruppe und Anwaltsnetzwerk Beweissicherung für Lehman-Geschädigte informiert
Arbeitsgruppe und Anwaltsnetzwerk Beweissicherung für Lehman-Geschädigte informiert
… verjährungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zögern, ihre Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut geltend zu machen. Hierüber wurde mehrfach berichtet. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der „Beweisinitiative Rosenheimer Sammelbericht“ um deren Sammelbericht zur „typischen“ Beratung der CitiBank AG bei …
Sie lesen gerade: BGH stärkt weiter Rechte der Bankkunden