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Eröffnung des Liquidationsverfahrens über das Vermögen der Safera AG

16.07.201012:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Über das Vermögen der in Zürich ansässigen Safera AG wurde das Liquidationsverfahren eröffnet. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Damit hat sich für die Anleger von Inhaber-Aktien der Safera AG nach bisherigen Mitteilungen betroffener Anleger ein Totalverlust realisiert, über welchen anlässlich der Beratungsgespräche mit den agierenden Vermittlern kein Wort verloren wurde.

„Zahlreiche Geschädigte wenden sich derzeit an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., um weitere Information zu erhalten. Einheitlich geben Betroffene an, ihnen sei die Beteiligung an der Safera AG als sichere Altersvorsorgemöglichkeit zur Zeichnung empfohlen worden, wurde zum Teil auch in den von den Beratern beim Verkauf verwandten schriftlichen Produktinformationen für dieses Produkt mit „Kapitalschutz“ geworben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vertrauensanwälte derzeit zahlreiche Geschädigte der Safera AG betreuen.

Inhaber-Aktien einer Aktiengesellschaft sind indes kein Kapitalschutz immanent, tragen die Anleger das Emittentenrisiko der Safera AG, welches sich zwischenzeitlich verwirklicht hat. Forderungen zur Liquidationstabelle können bis zum 21.07.2010 beim zuständigen Liquidationsverwalter angemeldet werden.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt individuelle Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die betroffenen Vermittler prüfen zu lassen, ist die Bewerbung einer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft mit „Kapitalschutz“ falsch, was Schadensersatzansprüche wegen pflichtwidriger Anlagefalschberatung auslösen kann.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat eine Interessengemeinschaft „Safera“ eingerichtet, welcher sich Betroffene anschließen können. Für weitere Informationen schicken Sie uns einfach eine Mail unter E-Mail.

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