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FlexLife Capital AG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bild: FlexLife Capital AG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

(openPR) München, 23.10.2014 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 14.10.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG eröffnet.

Welche Auswirkungen hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Ansprüche der Kunden der FlexLife Capital AG?

Zwar führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dazu, dass die Zwangsvollstreckungen in das Vermögen der FlexLife Capital AG nicht mehr möglich sind. Stattdessen besteht für die Kunden der FlexLife Capital AG nun aber die Möglichkeit, ihre Forderungen innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist zur Insolvenztabelle anzumelden.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die die geschädigte Kunden hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auch im Insolvenzverfahren gegen die FlexLife Capital AG berät.

Außerdem sollten betroffene Kunden, sofern Sie bei dem Verkauf ihrer Versicherung beraten wurden, auch immer Schadensersatzansprüche gegen ihren Berater prüfen lassen, sofern sie sich nicht hinreichend aufgeklärt fühlen. Denn mögliche Ansprüche gegen die jeweiligen Berater sind von dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG nicht betroffen und können deshalb nach wie vor durchgesetzt werden.

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