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Die Pleite um die Safera AG – Handlungsmöglichkeiten geschädigter Anleger

21.09.201008:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das über das Vermögen der in Zürich ansässigen Safera AG eingeleitete Liquidationsverfahren beunruhigt betroffene Anleger massivst, wurde den meisten Zeichnern eine Beteiligung an der Safera AG als risikolose Altersvorsorgemöglichkeit mit unbedingten Kapitalschutz zur Zeichnung angedient. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Als „mit 100%-igem Kapitalschutzcharakter“ versehene Beteiligung sollten sich vor allem Anleger hieran beteiligen, welche sich ein zweites finanzielles Standbein im Alter schaffen wollten. Beworben wurde hierzu eine Beteiligung an der „Safera“, einer in Zürich ansässigen Aktiengesellschaft.

„Aus den geschilderten Schadensangelegenheiten gründen Untiefen um die erfolgte Anlageberatung, wurde für diese Aktienbeteiligung ein von der Safera emittierter Emissionsprospekt verwandt, welcher tatsächlich von absolutem Kapitalerhalt bei Schutz vor Totalverlust ausgeht, dieser Prospekt indes nicht für die Aktienbeteiligung zur Safera AG emittiert wurde, sondern für von der Fa. Plenum in Lichtenstein ausgegebene Lebensversicherung. Neben möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen können in diesem Fall Anleger auch strafrechtlich gegen ihren Anlageberater wegen des Verdachts des Betruges vorgehen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht die Interessengemeinschaft Safera anwaltlich vertritt und bereits erste Schadensersatzklagen gegen eine verantwortliche Anlageberatungsgesellschaft eingereicht hat.

Frau RAin Wittmann empfiehlt betroffenen Anlegern daher mögliche Ansprüche von spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen. Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger auch unter E-Mail in der „Interessengemeinschaft Safera“ registrieren lassen.

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.

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