(openPR) Es klang zu schön um wahr zu sein. Mit dem „Victory Park“ im texanischen Dallas sollte sich rund um das American-Airline-Center ein Stadtentwicklungsprojekt von gigantischen Ausmaßen etablieren.
Diese Hoffnung dürfte sich nicht erfüllt haben. Der US-Treuhandfonds Victory Park steht möglicherweise vor dem Aus, wie die Kooperation des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. aus Amerika, die Shareholder Foundation bereits berichtet. Nach dortiger Aussage stehen die Büro- und Geschäftshäuser weitgehend leer.
„Vielen Anlegern wurde eine Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft als Teil der Altersversorgung zur Zeichnung angeboten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Demgemäss suchen viele Anleger nach Mitteln und Wegen, um hier mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu realisieren. An dem Fonds US-Treuhandfonds XVI Victory Park, Ltd., sind mehr als 1700 Limitedpartners und ca. 40 Generalpartners beteiligt.
„Das Problem liegt in der verweigerten Einsichtnahme in die bisher nicht veröffentlichten Verträge der US Treuhand GmbH in Darmstadt mit der US Fondsgesellschaft UST XVI Victory Park, Ltd. bzw. mit anderen Vertragspartner zu erreichen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat eine Interessengemeinschaft „US Treuhandfonds Victory Park“ initiiert. Ziel dieser Interessengemeinschaft soll es sein, gemeinsam mit weiteren Anlegern Druck auf die US Treuhand GmbH in Darmstadt zu machen, um Einsicht in die bislang nicht veröffentlichten Verträge mit der Fondsgesellschaft zu erlangen.
Betroffene Anleger können sich der Interessengemeinschaft „US Treuhandfonds Victory Park“ anschließen und sich durch die Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. tätigen Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. arbeitet mit Kanzleien aus ganz Deutschland zusammen, welche allesamt auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert sind. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
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