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Ernst Rudolf setzt auf Honorarberatung

Bild: Ernst Rudolf setzt auf Honorarberatung
Ernst Rudolf, Inhaber und Geschäftsführer der Rudolf Wirtschaftsberatung
Ernst Rudolf, Inhaber und Geschäftsführer der Rudolf Wirtschaftsberatung

(openPR) Bodenheim bei Mainz, 13.07.2009 — Finanzexperte Ernst Rudolf, Inhaber und Geschäftsführer der Rudolf Wirtschaftsberatung, gibt sein Finanzwissen an Verbraucher weiter und Antwort auf die Frage „Warum ist eine Beratung gegen Honorar günstiger?“

Weil der Kunde bares Geld spart, lautet die schlichte, aber zu 100 % zutreffende Antwort. Und das kommt so: Ein guter, weil unabhängiger Finanz- und Anlageberater ist durch das Honorar, das er bekommt, nicht auf Provisionen bestimmter Institute oder Gesellschaften angewiesen. Er nutzt seine erstklassige Qualifikation und seine langjährige Erfahrung vielmehr, um nur individuell auf den Kunden und dessen Situation zugeschnittene Finanzprodukte zu empfehlen. Der Honorarberater verdient und der Kunde zahlt das Honorar also für eine unabhängige, personenbezogene und vor allem ergebnisoffene Beratung.

Entscheidet sich nach Analyse und Beratung ein Kunde beispielsweise für den Kauf eines Finanzproduktes, kommt der echte Preisvorteil ins Spiel. Denn ein unabhängiger Berater erwirbt diese Produkte wesentlich günstiger als jeder Normalverbraucher, der direkt zur Bank geht. Vertriebskosten entfallen vollständig, An- und Verkaufskosten sowie Laufende Kosten entstehen nur zu einem Bruchteil.

Echte Beratung hat also zwei segensreiche Wirkungen:
1. Dem Kunden wird nur empfohlen, was wirklich zu ihm passt.
2. Erwirbt er ein Produkt über seinen Berater, spart er Kosten.

Auf diese Weise kommt er trotz des Honorars, besser gesagt, gerade weil er seinen Berater bezahlt, günstiger weg.

Auf den Punkt gebracht: Honorarberatung ist im Finanzsektor der beste Verbraucherschutz, den man sich vorstellen kann.

Gute und echte Berater erkennt man an folgenden Merkmalen:
- sie sind mit Namen bekannt, verstecken sich also nicht hinter einer Institution;
- sie können eine qualifizierte Ausbildung detailliert vorweisen;
- sie verfügen über eine langfristige Erfolgsbilanz.

Bewährte Fachqualifikationen sind:
- der Certified Financial Planner (CFP),
- der Geprüfte Private Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222 oder
- der Finanzportfolioverwalter (Vermögensverwalter) nach § 32 KWG.

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