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Rechtliche Klarstellung zur Praxisgebühr

07.07.200912:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Jahr 2004 war ein Reformjahr. Vieles wurde verändert, doch besonders eine Neuerung bleibt bis auf den heutigen Tag umstritten: Die Einführung der Praxisgebühr. 10 Euro pro Quartal gilt es seitdem an den behandelnden Arzt zu zahlen. Auch müssen die Patienten ab diesem Zeitpunkt einen Teil des Betrags für ihre Medikamente selbst aufbringen. Eine Stärkung der Krankenkassen war das Ziel. Nun hat ein Kassenpatient gegen diese Reform geklagt – und verloren. Das Internetportal www.private-krankenversicherung.de berichtet über das Urteil.

Der Kläger wollte von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Rückerstattung der von ihm gezahlten Praxisgebühr im Quartal. Die Richter gaben ihm nicht Recht – mit folgender Begründung: Die Praxisgebühr als solche diene der Entlastung der Krankenkassen und solle auch das persönliche Kostenbewusstsein stärken. Zudem hätten die Krankenkassen das Recht gemäß finanzwirtschaftlichen Richtlinien zu handeln. Das per Gesetz geschützte Recht auf Eigentum würde hier ebenfalls nicht angetastet werden. Nach Argumentation des Klägers wäre die Praxisgebühr nicht rechtmäßig, da er in ihr in mehrfacher Hinsicht eine Benachteiligung gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen sah: Privat Versicherte (www.private-krankenversicherung.de/leistungen/) seien im Vorteil und auch gesündere Kassenpatienten, die nicht im gleichen Maße einen Arzt aufsuchen müssten. Außerdem fand der Kläger die Eigenanwendung der Quartalsgebühren nicht rechtens.

Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/krankenkasse/das-fur-und-wider-der-praxisgebuhr/33506.html

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