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Keine Bevorzugung von Asylbewerbern bei Praxisgebühr

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Einkommensdeckelung könnte greifen

23. Januar 2004: Zu Presseberichten, dass Asylbewerber in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland keine Praxisgebühr zu zahlen haben, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:

Paradox: Laut Bundesgesundheitsministerium müssen Asylbewerber, die seit weniger als drei Jahren in Deutschland leben, deswegen bei ärztlicher Behandlung keine Praxisgebühr zahlen, weil sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Also könne für sie die Gesundheitsreform auch nicht greifen.

Bei Deutschen, die ebenfalls nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, war man nicht so rücksichtsvoll. So wird selbst Beamten mit geringen Einkommen die Praxisgebühr von der Beihilfe abgezogen, obwohl sie keinerlei Ansprüche auf Leistungen aus der GKV haben. Auch Sozialhilfeempfänger müssen die Praxisgebühr bezahlen.

Da sollte es doch zumutbar sein, dass auch Asylbewerber einen Teil ihres vom Steuerzahler aufgebrachten Asylbewerberleistungsgeldes im Falle ärztlicher Behandlung für die Praxisgebühr aufbringen. Hier könnte, wie bei allen anderen, eine Deckelung bei 1% oder 2% des Einkommens greifen.

Autor(en): Hartmut Koschyk

 

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