(openPR) Am 9. November 2012 hat der Bundestag die Aufhebung der Praxisgebühr beschlossen. Damit können Patienten ab 1. Januar 2013 wieder direkt zur Behandlung gehen, ohne – wie seit 2004 – erst 10 EUR Praxisgebühr aus eigener Tasche zu zahlen, oder sich eine Überweisung ihres Arztes zu besorgen.
Damit wird – längst fällig - eine Regelung aufgehoben, die ohnehin ihr Ziel verfehlt hat. Der gewünschte deutliche Rückgang der Anzahl von Praxisbesuchen war damit nicht erreicht worden. Das im Sozialgesetzbuch verankerte „Grundrecht“ der Patienten auf freie Wahl des Behandlers im Krankheitsfall wird damit von einer zweifelhaften Verschleierung, Ärzte und Therapeuten von eher nutzlosem Verwaltungsaufwand und die Kassenärztlichen Vereinigungen von einer Vielzahl von Betreibungsverfahren entlastet.
Ab 1. Januar 2013 kann jeder Patient der gesetzlichen Krankenkassen bei Bedarf den Arzt seiner Wahl direkt aufsuchen. Dies gilt auch für alle psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder Fachärzte. Patienten können sich also bei Bedarf an eine psychotherapeutische Praxis wenden, wenn sie Beratung oder Psychotherapie wünschen. So wie sie mit einer starken Erkältung direkt ohne Überweisung zum HNO-Arzt gehen können.
Gerade in psychotherapeutischen Praxen war ohnehin von Anfang an nicht damit zu rechnen, daß nach Einführung der Praxisgebühr weniger Patienten zur Psychotherapie gehen würden. Ist doch die Therapie ein vergleichsweise aufwändiger Prozeß, der von den Patienten kontinuierliche, oft auch belastend unangenehme Mitarbeit erfordert. Da war die aus eigener Tasche zu entrichtende Praxisgebühr eine deutlich niedrigere Hemmschwelle.
In den Nachrichten dieser Tage war zu lesen: „Experten rügen den Wegfall der Praxisgebühr“. Gemeint waren die „Wirtschaftsweisen“ und ihre jüngste Expertise für die Bundesregierung. Da wies sich der Wirtschaftsminister (und Arzt) Philipp Rösler noch am ehesten als Experte zur Praxisgebühr aus als er sagte, nach acht Jahren sei damit "der Spuk vorbei".








