(openPR) Anfang 2008 ist ein neues FIFA-Spielervermittler-Reglement in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass die bisher unbefristeten Spielervermittler-Lizenzen ohne erneute Prüfungsteilnahme nach fünf Jahren Laufzeit automatisch erlischen. Der Duisburger Rechtsanwalt Dr. Thomas Steeger sieht darin ein faktisches Berufsverbot, welches insbesondere den seriösen Kern der Branche trifft, juristisch höchst bedenklich ist und zudem negative Folgen für Spieler und Vereine hat. Bereits seit mehr als einem Jahr hat der FIFA- und DFB-lizenzierte Spielerberater den DFB wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. Offenbar mit Erfolg. Denn allmählich scheinen Zwanziger & Co. einzulenken. >>>
Duisburg/NRW – „Ich kann bis heute nicht nachvollziehen, welches Ziel FIFA und DFB mit der Neuregelung der Lizenzvergabe an Spielervermittler überhaupt verfolgen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Thomas Steeger, dessen Duisburger Agentur Dr. Steeger Sportmanagement Profifußballern seit rund fünf Jahren in allen Fragen der Karriereplanung beratend zur Seite steht. „Denn damit untergraben beide Verbände meines Erachtens ihre ureigensten Interessen und schaden darüber hinaus sowohl den Spielern als auch den Vereinen“, so der durch die FIFA und den DFB lizenzierte Spielerberater weiter.
Das Hauptproblem des zugrundeliegenden und seit Januar 2008 rechtskräftigen und vom DFB offenbar vorbehaltlos übernommenen neuen FIFA-Spielervermittler-Reglements macht Steeger in Artikel 17 aus: Darin wird festgelegt, dass Spielervermittler nach fünf Jahren automatisch ihre bislang unbefristet gültige Lizenz verlieren, sofern sie sich nicht rechtzeitig für eine erneute Prüfungsteilnahme anmelden – und die nur zweimal jährlich stattfindende Prüfung in Frankfurt dann natürlich auch bestehen.
„Falls nicht, unterliegen die fortan unlizenzierten Spielervermittler einem mindestens sechs Monate währenden und meines Erachtens juristisch höchst wackligen Berufsverbot, welches sich mit jedem weiteren Nichtbestehen der Prüfung um weitere sechs Monate verlängert“, fasst der Duisburger Sportrechtler zusammen. Angesichts einer Durchfallquote von bis zu 90 Prozent ein existenzbedrohender Umstand für alle Betroffenen.
SPIELERN UND VEREINEN DROHT EIN KAHLSCHLAG
Ab Anfang 2013 würde die Neuregelung für einen regelrechten Kahlschlag unter den derzeit rund 250 lizenzierten Spielervermittlern in Deutschland sorgen. Mit entsprechenden Folgen für die betreuten Profifußballer und Vereine, die dann plötzlich ihre langjährigen Ansprechpartner verlieren würden.
Doch gerade in konjunkturschwachen Zeiten wie diesen kann ein hochkomplexer Wirtschaftszweig wie die Fußballbranche auf solche vermarktungshinderlichen Diskontinuitäten gut und gerne verzichten. Vielmehr ist man auch hier auf möglichst reibungslose Geschäftsabläufe angewiesen – und an den Schnittstellen zu den internationalen Transfermärkten, Sponsoren und Werbepartnern sind die „Players agents“ nun einmal längst eine unverzichtbare Größe geworden. Ob man sie nun mag oder nicht.
Denn klar ist eins: In der „Szene“ tummeln sich seit jeher auch allerhand zwielichtige Profiteure, die ohne Lizenz – also illegal – arbeiten und die gesamte Branche in Verruf gebracht haben. Hier wird vor allem in die eigene Tasche gewirtschaftet.
Auf der Strecke bleiben dabei deren im wahren Sinne des Wortes schlecht beratenen Schützlinge, die zwar in aller Regel recht gekonnt mit dem Ball umgehen können, ihr passables Einkommen aber nicht selten in fadenscheinigen Investmentgeschäften verprassen. Die Folge: Rund jeder dritte Fußballprofi in Deutschland gerät nach Karriereende auf diese oder ähnliche Weise in eine finanzielle Schieflage.
„Aus all diesen Gründen hat die FIFA vor einigen Jahren das Lizenzverfahren ja überhaupt erst als Kontrollinstrument und Qualitätssiegel eingeführt“, ruft Steeger ins Gedächtnis. „Doch anstatt weiterhin konsequent die Spreu vom Weizen zu trennen, verkompliziert die Neuregelung das Ganze auf höchst kontraproduktive Weise.“
Soll heißen: Je mehr zuvor lizenzierte „Players agents“ zwischenzeitlich ihre Arbeitserlaubnis verlieren, desto größere Spielräume eröffnen sich wiederum für unseriöse Geschäftemacher. Und das könne ja wohl nicht im Sinne der Sache sein, ärgert sich der 43-jährige Ex-Eishockeyspieler.
Als Rechtsanwalt dürfte Steeger übrigens auch ohne Lizenz Spieler vermitteln und beraten – aber das sei für ihn nicht der Punkt, betont er. „Für mich sind meine erworbenen Lizenzen Ausdruck meiner Seriosität und Kompetenz. Jetzt allerdings wird ihre Bedeutung auf unsinnige Weise ausgehebelt.“
NEUES REGELEMENT GILT FÜR ALLE SPIELERVERMITTLER
Daher wandte sich Steeger bereits im April 2008, genau drei Wochen nach der offiziellen DFB-Mitteilung zur nationalen Umsetzung des neuen FIFA-Spielervermittler-Reglements, schriftlich an den DFB, um zu erfragen, ob das alles tatsächlich ernst gemeint sei. Als eine Antwort ausblieb, konkretisierte er wenige Monate später seine Anfrage.
„Ich erkundigte mich, ob das neue Recht – und darin insbesondere der Artikel zum Lizenzentzug – auch solche Vermittler betreffe, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Reglements am 1. Januar 2008 eine nach meiner Rechtsauffassung unlimitierte Lizenz erworben haben“, umreißt Steeger den Inhalt seines zweiten Schreibens.
Anfang September kam dann endlich die Antwort aus Frankfurt. Ausnahmslos alle Spielervermittler seien davon betroffen, hieß es darin. „In meinen Augen ist das ein Unding“, so der Doktor der Rechte kopfschüttelnd. „Nach jetzigem Stand würde also in knapp vier Jahren meine Lizenz erlischen und mein DFB-Ausweis für ungültig erklärt werden. Zudem müsste ich wie alle anderen auch jährlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Davon abgesehen, dass mir das alles als Spielerberater gehörig gegen den Strich geht, bereitet mir das als Jurist darüber hinaus auch noch ziemliche Bauchschmerzen.“
Also beschäftigte sich Steeger in den darauffolgenden Monaten intensiv mit dem neuen Regelwerk, prüfte es auf weitere juristische Schwachstellen und spielte bereits mit dem Gedanken, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Diesen schob er jedoch erst einmal wieder beiseite und setzte stattdessen Mitte Mai 2009 ein drittes Schreiben auf.
Darin forderte er den DFB auf, verbindlich zu erklären, dass seine Lizenz 2013 nicht erlischt, sein Ausweis nicht ungültig wird, sondern ihm ein neuer Ausweis mit unbegrenzter Laufzeit ausgestellt wird, und dass er nicht jährlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen habe. Jetzt erhielt Steeger schneller Antwort. Die Rechtsabteilung des DFB werde sich mit seinen Forderungen beschäftigen, so wurde ihm von DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger vor wenigen Wochen mitgeteilt.
GRUNDSÄTZLICHE ZUSTIMMUNG SEITENS DES DFB
„Seitdem ist scheinbar Bewegung in die Angelegenheit gekommen“, sieht sich Steeger bestätigt. „Erst kürzlich gab es ein offizielles Gespräch zwischen der Deutschen Spielervermittlervereinigung DFVV und dem DFB, in dem auch meine Bedenken gegen das neue Reglement erörtert wurden.“
Außerdem hat sich DFB-Justiziar Dr. Jörg Englisch Anfang Juni persönlich bei Steeger gemeldet und ihm sowohl telefonisch als auch schriftlich grundsätzlich zugestimmt, dass der Artikel 17 zur Neuregelung der Lizenzvergabe tatsächlich juristisch problematisch sei. Derzeit suche man nach einer vom neuen FIFA-Spielervermittler-Reglement „abweichenden Regelung im Bereich des DFB“, heißt es in Englischs Schreiben.
„Der Bitte nach den von mir geforderten verbindlichen Erklärungen ist der DFB allerdings bislang nicht nachgekommen“, konstatiert Steeger. „Also werde ich die Sache weiterhin genau im Blick behalten. Und falls das jetzige Lizenzverfahren nicht im Sinne der Spielervermittler, Spieler und Vereine geändert wird, bin ich bestens für alle weiteren Schritte gerüstet. Ich gehe aber davon aus, dass der DFB erkannt hat, dass er der gesamten Branche und damit auch sich selbst einen Bärendienst erweisen würde, wenn Artikel 17 so stehen bleibt.“ Info: www.players-agent.de













