(openPR) Wer die Büchse der Pandora öffnet, darf sich nicht wundern, wenn nicht nur Hoffnung heraus quillt. Kaum war das „Kontaktsperregesetz“ zu kinderpronografischen Seiten im Internet beschlossen, trat das ein, vor dem Kritiker eindringlich gewarnt hatten.
Die ersten Forderungen nach einem Ausdehnen des Gesetzes auf weitere Bereiche wurden laut. Dabei sollte genau das eigentlich ausgeschlossen sein. Als erster wagte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl aus der Deckung und forderte, das Gesetz unter anderem auf so genannte Killerspiele auszuweiten. Das rief gar den CDU-Nachwuchs von der Jungen Union auf den Plan. Sie verwahrte sich prompt gegen Strobls Pläne. In der SPD hatte sich schon früh der Widerstand gegen die „Zensurpläne“ organisiert. Zuletzt hatten sich alleine in der Facebook-Community innerhalb von nur wenigen Tagen fast 1000 teils prominente Sozialdemokraten als „Piraten in der SPD“ gegen das Gesetz ausgesprochen. Die meisten Abgeordneten der SPD ließen sich jedoch selbst von einer Petition mit über 137.000 Unterschriften nicht mehr umstimmen. In der Partei rumort es seitdem. Gleich eine ganze Reihe von Abgeordneten räumten jedoch deutliches Bauchgrimmen bei ihrer Entscheidung ein.
Einer der prominentesten deutschen Blogger und "Zensursula"-Aktivist Markus Beckedahl bekräftigte jetzt im Interview mit tagesschau.de seine Kritik. Für ihn ist das Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz das falsche Werkzeug für ein richtiges Ziel. Durch das neue Gesetz werde keinem Kind geholfen. Mit dem Gesetz soll das Bundeskriminalamt - BKA mittels geheimer Sperrlisten den Zugang zu Kinderporno-Seiten erschweren. Genau hier setzt die verfassungsrechtliche Kritik an. So werde einem Polizeiorgan eine Kompetenz zugewiesen, die nur einem Richter zu stehe. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wehrt sich vehement gegen die Einbeziehung seiner Behörde durch das Gesetz. Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur kündigte im Gespräch mit ORF.at bereits an, dass die deutschen Netzbürgerrechtler dagegen vor dass Bundesverfassungsgericht ziehen werden. Dort stehen die Chancen nicht schlecht, dass wieder einmal ein Gesetz kassiert wird.