(openPR) Trotz belastendem Beweismaterial von PETA leugnet die QS GmbH mangelhaftes Kontrollsystem in Mastställen
Undercover-Recherchen von PETA zeigen, dass die Unabhängigkeit des blauen QS-Siegels nicht gewährleistet zu sein scheint. Die QS GmbH vergibt das Prüfzeichen nach eigenen Angaben nur an Landwirte, die die gesetzlichen Tierschutzvorschriften konsequent einhalten. Videoaufnahmen von PETA belegen jedoch hygienische Mängel, Arzneimittelmissbrauch und Tierquälerei in einigen QS-geprüften Betrieben – darunter Schweinemastbetriebe in Ralbitz/Sachsen und Neudorf/Brandenburg, sowie ein Putenmäster im Kreis Cloppenburg/Niedersachsen.
„Die Aufnahmen zeigen, wie Puten und Schweine in unzumutbaren Massen gehalten werden. Verletzungen, Verkrüppelungen und betäubungslose Kastrationen sind an der Tagesordnung – art- und tierschutzgerecht kann man diese Tierhaltung nicht nennen“, so Dr. Edmund Haferbeck, Agrarwissenschaftler von PETA.
Die QS GmbH bestätigte, dass die Aufnahmen aus QS-geprüften Betrieben stammen, sieht aber keinen Handlungsbedarf. Die Betriebe befänden sich „in einem gepflegten Zustand“. Angesichts der Videoaufnahmen bezweifelt PETA die Unabhängigkeit der QS-Kontrolleure: Für den Schweinemastbetrieb in Ralbitz stellte QS beispielsweise keine Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz fest – aus diesem Betrieb liegen PETA jedoch interne Papiere vor, die den Missbrauch nahelegen. Zudem ließ sich der Ralbitzer Schweinemäster von dem zuvor bereits verurteilten „Antibiotika-Dealer“ Dr. Fechter beraten. Die Tierrechtsorganisation erstattete gegen alle drei Betriebe Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Für Ralbitz und Cloppenburg leiteten die zuständigen Staatsanwaltschaften Görlitz bzw. Oldenburg Strafermittlungsverfahren ein (Aktenzeichen 431 UJs 3805/09 bzw. NZS 240 Js 27530/09). Dr. Edmund Haferbeck zeigt sich von der Reaktion der QS GmbH nicht überrascht: „Wie unabhängig und neutral kann schon jemand sein, den man selbst auswählt und bezahlt?“
Mit Undercover-Aufnahmen belegte PETA bereits 2007, dass das Kontrollsystem des „Qualitätsfleisch“-Siegels wenig zum Verbraucherschutz beiträgt. Damals gelangte das Filmmaterial an die breite Öffentlichkeit, viele TV-Stationen und Zeitschriften berichteten über die Enthüllungen. PETA zeigte die Betriebe bei den zuständigen Staatsanwaltschaften wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz an. Ein Schweinemäster aus Delbrück/Nordrhein-Westfalen wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro verurteilt, das QS-Siegel wurde ihm aberkannt. Weitere staatsanwaltliche Ermittlungen laufen noch.








