(openPR) Mutmaßlich 40.000 Deutsche sind Opfer des Zusammenbruchs der amerikani-schen Investmentbank Lehman-Brothers. Sie haben, den Versprechungen ihrer Bankberater Glauben schenkend, nicht selten einen Großteil, manchmal sogar ihr gesamtes Vermögen, in Zertifikate dieses Geldinstituts investiert. Häufig handelte es sich, da die Mehrzahl der Anleger Rentner sind, um die Altersvorsorge.
Erfahrungsberichte sowohl im Internet als auch in den Printmedien, aber auch im Fernsehen, dokumentieren die Verzweiflung und die Wut auf Bankberater und Banken, die ihnen diese Papiere vermittelt und verkauft haben.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, vertritt einige dieser Anleger, die sich von ihren Hausbanken und Kundenberatern um ihr Vermögen betrogen fühlen. Nach der sich aus zahlreichen intensiven Gesprächen mit Geschädigten ergebenden vielfach offenkundigen Falschberatung der Anleger durch ihre Bank über die Risiken dieser Papiere droht nun vielen Anlegern wiederum Opfer der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen Dritter zu werden.
Verschiedene Mandanten sind in den vergangenen Wochen auf Rechtsanwalt Reulein mit Informationsschreiben ihrer Bank zugekommen, in welchem sie über ein Übernahme- bzw. Abfindungsangebot eines Unternehmens in Kenntnis gesetzt werden, das ausweislich des im Handelsregister veröffentlichten Unternehmenszweckes u.a. auf dem Gebiet des Erwerbes, der Verwaltung und der Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art tätig ist. Dieses Unternehmen bietet nun Lehman-Geschädigten den Kauf ihrer Zertifikate zu 2 % des Nennwertes an. Ein Zertifikateinhaber, der also EUR 10.000,00 investiert und - nach gegenwärtigem Stand sehr wahrscheinlich verloren hat – erhielte demnach bei Annahme dieses Angebots EUR 200,00.
Nach Überzeugung von Rechtsanwalt Reulein könnte mit dieser Praxis erneut erfolgreich versucht werden, mit ohnehin schon verzweifelten Menschen Geld zu verdienen:
„Gegenwärtig ist seriös nicht absehbar, ob und ggf. in welcher Höhe geschädigte Anleger aus der Insolvenz der Lehman-Brothers-Bank (teilweise) „entschädigt“ werden. Dies werden die nächsten Monate, vielleicht Jahre zeigen müssen. Nicht auszuschließen ist, dass die Betroffenen mehr als die angebotenen 2 % im Zuge des Insolvenzverfahrens als „Entschädigung“ erhalten werden. Hierauf spekuliert das Unternehmen, welches den Geschädigten dieses Angebot unterbreitet und im Falle der Annahme durch den Anleger Inhaber der Zertifikate wird.
Es kann also durchaus passieren, dass Lehman-Geschädigte wiederum die „Dummen“ sind und erneut zur Befriedigung wirtschaftlicher Interessen instru-mentalisiert werden“.
Vor diesem Hintergrund sollten sich Anleger, denen in den letzten Tagen und Wochen solche Angebote durch ihre Hausbanken (diese sind lediglich Übermittler des Angebots) vorgelegt worden sind, genauestens abwägen, ob sie dieses annehmen wollen, sich nicht durch gesetzte Fristen unter Zeitdruck setzen lassen und sich von einem im Bereich Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt insbesondere auch über die im Einzelfall zu prüfenden Erfolgschancen eines Vorgehens gegen die das Zertifikat vermittelnde Bank beraten lassen.
Nach den bisherigen Erfahrungen zahlreicher Gespräche mit geschädigten Anlegern bestehen abhängig vom jeweiligen Einzelfall in vielen Fällen berechtigte Chancen auf Ersatz des eingetretenen Schadens durch die vermittelnde Bank.













