(openPR) In den letzten Tagen, gab es diverse Berichte und Empörungen zu Personen, die in öffentlichen Ämtern angestellt sind und zusätzlich noch als Brandschutzberater oder Brandschutzsachverständiger freiberuflich arbeiten.
Da unter anderem in den Medien auch die mangelnde Stellungnahme der Interessengruppen bemängelt wurde, möchten wir als Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar folgende Stellungnahme abgeben.
Bis zu diesen Berichten in den Medien, war uns dieses vermeintliche Problem so nicht bewusst, insbesondere der Unmut von den hauptberuflichen Brandschutzsachverständigen, Brandschutzbeauftragten und Brandschutzberatern. Bis heute gab es in diesem Zusammenhang noch keine einzige Beschwerde an die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar.
Wir selbst haben in der Interessengemeinschaft diverse Mitglieder die öffentlich bei Berufsfeuerwehren oder dergleichen angestellt sind, und nebenher noch als Brandschutzberater arbeiten.
Bemängelt in den Berichten, wurde vor allem, das hier ein Wettbewerbsvorteil gegenüber hauptberuflichen Brandschützern besteht. Dies mag im Einzelfall stimmen, sofern aber die betroffenen Personen eine entsprechende Genehmigung vom Arbeitgeber haben, kann man dieses nicht ändern.
Der Unmut ist für uns als Interessengemeinschaft nachvollziehbar, trotzdem lässt sich gegen diesen Zustand nichts ändern, am wenigsten von den Interessengruppen.












