(openPR) Auf dem Abmahnmarkt gesellt sich seitens der Abmahnkanzleien ein neuer Vertreter aus Postbauer-Heng hinzu, der im Auftrag der tchechischen Firma Communcion s.r.o, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Marschall Jr. Osamocena 789/15, Prag 6, 16000 die unerlaubte Verwertung von Pornofilmen abmahnt.
Das Abmahnschreiben als auch die Unterlassungserklärung ähneln auffällig derer, die die Kanzlei U+C Rechtsanwälte verwenden. Ebenso wie die U+C Rechtsanwälte fordert Rechtsanwalt Christopher Lihl die Zahlung von 250 EUR zur Abgeltung sämtlicher Forderungen.
Hier sei gesagt, dass beim Erhalt einer Abmahnung nicht der Fehler gemacht werden sollte, nur auf den geforderten Schadensersatz- und die Anwaltskosten zu achten, da langfristig gesehen die größten Gefahren von einer unangemessenen bzw. falschen Unterlassungserklärung ausgehen, an die die Abgemahnten 30 Jahre gebunden sind.
Eine falsche Unterlassungserklärung, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, kann zu erheblichen Mehrkosten führen. Daher sollte keinesfalls die vorgelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
Einen kleinen Überblick über die Kanzlei Lihl kann man sich unter der gleichlautenden Domain verschaffen. Ein Bild des Kollegen Christopher Lihl wird aus nachvollziehbaren Gründen nicht präsentiert. So reiht sich ein weiterer Vertreter des Berufsstandes der Anwaltschaft nahtlos in die Reihe der Abmahnkanzleien ein!
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Über das Unternehmen
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.
Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
• Bendiksen, Sikorski, Schröder aus Kiel
• Bindhardt, Fiedler, Rixen aus Linden
• CSC - Cramer von Clausbruch Steinmeier & Cramer aus Dresden/Berlin
• Demirci & Dr. Nal aus München
• DigiProtect aus Frankfurt
• Karsten und Schubert Rechtsanwälte aus Berlin
• Kornmeier & Partner aus Frankfurt
• Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
• Nümann und Lang (Österreich)
• Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
• Sasse & Partner aus Berlin/Hamburg
• Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schulenberg & Schenk aus Hamburg
• Simon und Partner aus Wiesbaden
• Stefan Auffenberg aus Dortmund
• U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
• Waldorf Rechtsanwälte aus München (u.a. Getty Images)
• Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt (u.a. Ed Hardy - K&K Logistics)
wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung!