(openPR) Andere berichten über Erfolge - wir aber kennen die Hintergründe!
In der Presse und in einigen Internetforen wurde in den vergangenen Tagen berichtet, dass die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group (CMI) vom Landgericht Bamberg in zwei Verfahren zum Schadensersatz gegenüber geschädigten Anlegern verurteilt worden sei. Dies wurde als" Sensation" und als Durchbruch gegenüber einer bislang stabilen Verteidigungsstrategie der CMI bezeichnet.
Aus der Berichterstattung konnte man unterschwellig entnehmen, dass nicht die Autoren selbst diese Urteile erstritten haben.
Richtig ist, dass solche Urteile erstritten wurden. Der Würzburger Anwaltskanzlei Oliver Fischer,www.rae-fischer-collegen.de, ist es gelungen, diesen - zumindest vorläufig beachtlichen, denn die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig - Prozesserfolg zu erzielen. Von dieser Kanzlei werden derzeit 4 Verfahren an Oberlandesgerichten geführt.
Der Anlegerschutzverein FAIRHELP 2007 hat die Gunst der Stunde genutzt und mit RA O. Fischer und Vertretern der Düsseldorfer Anwaltskanzlei dhs ,www.dhspartner.de, ein Treffen arrangiert. Dieses im Ergebnis sehr positiv verlaufene Treffen führte zu der Erkenntnis, dass allseitig eine übereinstimmende Auffassung zu folgenden tragenden Grundsätzen der Betreuung von Mandanten besteht:
Die Betreuung der Mandanten hat individuell zu erfolgen;
Die jeweilige Sachaufklärung und Prozessvorbereitung muss tiefgehend, unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Besonderheiten des Einzelfalles erfolgen;
Die Angelegenheiten sind - trotz der positiven Entwicklung - höchst risikoträchtig und bedürfen einer sorgfältigen Aufklärung über Risiken und Chancen eines etwaigen Prozesses;
Soweit möglich, sollten - gerichtlich und außergerichtlich - die Bestrebungen möglichst auf eine vergleichsweise Erledigung gerichtet sein, wobei dem Prozessrisiko hinreichend Rechnung zu tragen ist;
Die Bearbeitung dieser Fälle ist nicht im Massenverfahren möglich.
Die Gesprächsteilnehmer sahen sich in dem gemeinsamen Bestreben bestätigt, die Vertretung von Anlegern der Clerical Medical zu intensivieren, die das ihnen seinerzeit suggerierte ertragreiche "Zinsdifferenzgeschäft" nicht verwirklichen konnten. Gerade bei diesen verlustbringenden fremdfinanzierten „Hebelgeschäften“ sei eine Symbiose aus den bestehenden Kenntnissen und Erfahrungen nötig. Denn nur die Bündelung von Know-how könne mittel- und langfristig zum Erfolg führen. Unter diesem Vorzeichen blicken die Beteiligten positiv in die Zukunft.
Beide Kanzleien werden, wie auch FAIR HELP 2007 selbst, von der POLY-MARKET GmbH, www.poly-market.de, fachlich beraten und nach Kräften mit verfügbaren Materialien unterstützt. Die GmbH nimmt Mitpetenten für eine EU-Petition auf, deren Aussichten mittelfristig als erfolgversprechend beurteilt werden können. Denn in einem Parallelfall hatte das EU-Parlament die Verantwortung der britischen Regierung für Mängel der britischen Dienstaufsicht förmlich festgestellt. Ein ähnlicher Antrag mit Blick auf die CMI ist aktuell gestellt.
Umfangreiches Hintergrundwissen zur CMI und deren komplizierten Vertragswerken, zum Regelwerk der britischen Aufsichtsbehörde FSA und aus bisherigen Prozessen werden auch in nächster Zukunft zu guten Ergebnissen führen können. Eine baldige Interessenvertretung könnte auch notwendig sein, da die Gefahr der Verjährung von Ansprüchen nicht aus den Augen verloren werden darf.




















