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Exzellenzinitiative zum Pflegerecht nimmt weitere Formen an

13.03.200917:33 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Exzellenzinitiative zum Pflegerecht nimmt weitere Formen an
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Das Pflegerecht steht nach der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vor große Herausforderungen. Pflegewissenschaftler sind vieler Orten bemüht, auf der Klaviatur des Gesetzes neue Impulse zu setzen und nicht selten stellen wir hierbei fest, dass bei dem Wunsch nach eigener Identität im Kreis der Wissenschaften oftmals der Weg der Emanzipation ein schwerer zu sein scheint.
Mit anderen Worten: Die Pflegewissenschaft trifft auf andere Wissenschaftsdisziplinen und da werden gleichsam die Emanzipationstendenzen – mögen diese auch in einem Gesetz angelegt sein – kritischer hinterfragt.

Entgegen der Auffassung mancher Pflegerechtler belasten „Juristen“ nicht den intraprofessionellen Diskurs über bedeutsame Fragen, die von den Pflegewissenschaften zur Diskussion gestellt werden, sondern können ein ganz entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Pflegewissenschaft gelegentlich ihre Blicke auch darauf konzentriert, dass in anderen Disziplinen ggf. zu der einen oder anderen Fragestellung bereits beachtliche „Vorarbeiten“ geleistet worden ist.

Über die Pflegewissenschaft gleichsam hinausragende Themen werden eben nicht – wie uns so mancher Gelehrte Glauben schenken will – im intraprofessionellen Raum entschieden, denn wenn dies so wäre, würden die allermeisten Ergebnisse höchst unspektakulär sein.

Wir möchten nunmehr den BLOG mit einem ganz aktuellen und vor allem zentralen Thema „Expertenstandards im neuen Pflegeversicherungsrecht“ aus der künftigen Rubrik „Brennpunkt Pflegerecht“ eröffnen.

Neben der Frage, ob den Expertenstandards eine (Rechts-)Verbindlichkeit zukommt, werden wir insbesondere der Frage nachzugehen haben, welcher denn der im Zweifel zahlreich vorhandenen Standards nach strikter Beachtung verlangt und ob es vielleicht im Rahmen der zu befürchtenden „Expertenstandard-Euphorie“ Sinn machen könnte, einen „Standard“ zur Anwendung von „Standards“ aufzulegen, um so die sich anbahnenden Kollisionen vermeiden zu helfen.

Ich hoffe auf einen regen Gedankenaustausch.

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link:
http://blog-neuordnung-gesundheitsberufe.iqb-info.de/

Lutz Barth

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