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Altersvorsorge darf Frauen nicht benachteiligen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gespräch mit dem Deutschen Frauenrat

13. Februar 2004:

Zu den Ergebnissen des gemeinsamen Gespräches der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Deutschen Frauenrat zu den Themen Alterssicherung von Frauen und Kinderbetreuung erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, endlich für eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rente einzutreten, und ihre eigene Forderung nach geschlechtsneutralen Tarifen endlich umzusetzen.

Die Vertreterinnen des Frauenrates sowie die Abgeordneten der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren sich einig, dass mit Verabschiedung der Riesterrente versäumt wurde, die Benachteiligung von Frauen bei der Altersvorsorge zu beseitigen. Aufgrund der höheren Lebenserwartung müssen Frauen bei gleicher staatlicher Förderung höhere Prämien für die zusätzliche private Altersvorsorge zahlen.

Die Bundesregierung hat eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern in diesem Bereich auch in dieser Legislaturperiode längst abgeschrieben. Noch im Oktober 2003 gab es einen Vorschlag von Bundessozialministerin Ulla Schmidt für die Einführung von Unisex-Tarifen. Davon will die Bundesregierung inzwischen nichts mehr wissen.

Die bessere Anerkennung der Leistungen von Frauen und Familien in der Renten- und Pflegeversicherung beschränken sich lediglich auf Ankündigungen und leere Versprechungen der Bundesfamilienministerin Renate Schmidt. So gibt es bislang keinen Vorschlag für eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente. Das bedeutet insbesondere für Frauen, dass unter Rot-Grün keine Fortschritte für den weiteren Ausbau einer eigenständigen Altersversorgung zu erwarten sind. Konzepte zur Entlastung von Eltern in der aktiven Familienphase sind ebenfalls nicht in Sicht.

CDU und CSU hingegen wollen die Erziehungsleistung von Familien durch die Einführung eines Kinderbonus und eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten verstärkt anerkennen.

Die Bundesregierung hat den Kommunen zugesagt, dass die Betreuungsangebote für die unter Dreijährigen mit dem Geld finanziert werden soll, das bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eingespart wird. Jährlich sollen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Länder und Kommunen haben berechtigte Zweifel, dass die versprochenen 1,5 Milliarden Euro dafür auch fließen werden. Wir fordern die Familienministerin auf zu klären, ob die Gelder tatsächlich zur Verfügung stehen.

Der vielfältige und bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder aller Altersgruppen, auf die Eltern sich verlassen können, ist dringend erforderlich. Dies darf nach Auffassung der Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der Vertreterinnen des Deutschen Frauenrates nicht zu Lasten qualitativ hochwertiger Betreuungsangebote erfolgen. Gefragt sind individuelle Konzepte, die die Wünsche der Eltern und Kinder in den Mittelpunkt stellen, regionale Unterschiede berücksichtigen und Verbände und Einrichtungen vor Ort einbeziehen.

 

Autor(en): Maria Eichhorn

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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