(openPR) Zur Kritik des Petitionsausschusses am Umgang der Schutzgemeinschaft fuer Allgemeine Kreditsicherung Nord (SCHUFA) mit Kundendaten erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagfraktion, Gabriele Loesekrug-Moeller:
Einstimmig hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner heutigen Sitzung zum Abschluss eines Petitionsverfahrens Vorschlaege zur Novellierung des Auskunfts- und Bonitaetspruefungsverfahrens (so genanntes Scoring-Verfahren) an das zustaendige Bundesinnenministerium und die Bundestagsfraktionen ueberwiesen.Anlass war der Fall eines Petenten, dessen Kreditkarteninstitut auch nach seiner Zahlung eines Vergleichs weiterhin Forderungen aeusserte und eine negative Meldung an die SCHUFA machte. Als dem Petenten daraufhin die Kreditkarte durch seine neue Bank entzogen wurde, beschwerte sich dieser bei der SCHUFA und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Dies fuehrte zur Sperrung seiner Daten bis zur gerichtlichen Klaerung dieser Sache. Da das Kreditkarteninstitut aber keine Klage einreichte, wurde der negative SCHUFA-Eintrag auf Bemuehen des Petenten erst nach ueber einem Jahr gestrichen.
Der Ausschuss kritisierte den Umgang der SCHUFA mit von dem Betroffenen bestrittenen Daten. Normalerweise duerften diese nach seiner Auffassung bis zur Klaerung des Sachverhalts nicht an Dritte weitergegeben werden. Das koenne, wie im Falle des Petenten, zu einer kreditgefaehrdenden Vorverurteilung fuehren. Solange bei strittigen Forderungen keine gerichtliche Klaerung vorliegt, besteht fuer solche Daten im Sinne des Auskunfts- und Bonitaetspruefungsverfahrens ein schutzwuerdiges Interesse hinsichtlich ihrer Speicherung und Uebermittlung.









