(openPR) Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Januar 2009 , Az.: - 3 AZR 20/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. Juli 2006 - 7 Sa 139/06







