(openPR) Entwarnung bei Gleichbehandlung und Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung - vom Tag der bAV bei febs Consulting –
Am 21. und 22. September 2010 lud febs Consulting wieder Personal- und bAV-Verantwortliche größerer Unternehmen zu den traditionellen Tagen der betrieblichen Altersversorgung nach Grasbrunn bei München ein. Nach einem Überblick von Rechtsanwalt Thorsten Walther über die Rechtsprechung der letzten Monate griff febs-Geschäftsführer Andreas Buttler einige für die bAV besonders wichtige Urteile auf und erläuterte die praktische Bedeutung.
Eine erhebliche Erleichterung für Versorgungswerke mit Hinterbliebenenrenten bringt das BAG Urteil vom 20.04.2010. Darin hatte das BAG einem Arbeitgeber zugestanden, eine Hinterbliebenenrente auf den Fall zu beschränken, dass die Ehe vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen geschlossen wurde. Nach Meinung der Richter würde damit einem ausscheidenden Arbeitnehmer ja nichts genommen, was er während seiner Dienstzeit bereits hatte. Nach Meinung der febs ist das Urteil auch aus praktischer Sicht von Bedeutung. Denn bei einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer erfährt der Arbeitgeber in der Regel gar nicht, wenn der Mitarbeiter heiratet. „Wir kennen viele Versorgungswerke, in denen der Arbeitgeber über Jahre hinweg für nicht mehr vorhandene Ehegatten Versicherungsbeiträge zahlt und die tatsächlich vorhandenen Ehegatten aber nicht abgesichert sind“, erläutert febs-Chef Andreas Buttler und freut sich, dass dies zukünftig noch leichter vermieden werden kann.
Ein Stück Entwarnung hat das BAG mit Urteil vom 22.12.2009 auch für die Gleichbehandlung in der bAV gegeben. Denn in dem Urteil stellten die Richter nochmals klar, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nur gilt, wenn für die bAV im Unternehmen ein generalisierendes Prinzip erkennbar ist. Besserstellungen einzelner Personen aus individuellen Erwägungen sind problemlos möglich, ohne dass dadurch alle anderen Mitarbeiter vergleichbare Ansprüche geltend machen könnten. Doch die Experten der febs haben trotzdem eine Warnung parat: Häufig wird vergessen, eindeutig zu vereinbaren, dass die „bessere“ Einzelzusage anstelle der sonst üblichen Versorgung tritt und nicht zusätzlich gewährt wird.
Einen vollständigen Überblick über alle behandelten Inhalte der beiden Tage finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/aktuelles. Am Ende der beiden Workshop-Tage bei febs waren sich alle Teilnehmer einig, dass die letzten Monate nicht nur neue Restriktionen für die bAV gebracht haben sondern auch viele neue Gestaltungsmöglichkeiten. „Wer diese Möglichkeiten nutzen will, muss sich fachlich und rechtlich stets auf dem Laufenden halten“ betonten die beiden febs-Geschäftsführer und nutzten gleich die Gelegenheit, den Teilnehmern das neue Seminarprogramm 2010/2011 der febs Akademie vorzustellen. Neben den klassischen Fachthemen bietet die Akademie ab Januar 2011 auch wieder die Update-Seminarreihe „Aktuelle Herausforderungen in der bAV“. Das vollständige Seminarprogramm finden Interessierte unter http://www.febs-consulting.de/seminare.