(openPR) Anleger müssen möglicherweise bis 2015 warten.
Erfurt/Frankfurt, 9. März 2009. Die rund 30.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix-Kapitaldienst GmbH müssen offensichtlich noch Jahre auf ihre Entschädigung warten. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters ist die Verteilung der 230 Millionen Euro aus der vorhandenen Insolvenzmasse „in weite Ferne“ gerückt. Nach Einschätzung des Handelsblattes vom Dienstag (3.3.) müssen die Phoenix-Anleger voraussichtlich sogar bis zum Jahr 2015 warten, bis sie zumindest einen Teil ihres Geldes aus der Insolvenzmasse zurückbekommen.
Vorgesehen war, dass die geschädigten Phoenix-Anleger ein Drittel ihres investierten Kapitals plus drei Prozent Zinsen bekommen. Da der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch den vorgeschlagenen vereinfachten Modus des Insolvenzplans verworfen hat, muss nun die Verteilung des Geldes in dem deutlich komplizierteren Regelinsolvenzverfahren erfolgen. In dem neuen Verfahren muss der Insolvenzverwalter einzeln ermitteln, wie viel Geld jedem Anleger zusteht. Dies könne, so der Insolvenzverwalter, sollten die einzelnen Anleger dann auch noch vor Gericht gehen, viele Jahre dauern.
Auch auf die Erstattung ihrer Gelder durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) warten bisher die meisten Anleger vergebens. So hat die EdW nach eigenen Angeben erst vier Millionen Euro ausbezahlt. Bis zum Jahresende will die EdW angeblich noch weitere 45 Millionen Euro, so das Handelsblatt, als Teilentschädigungen auszahlen. Ein Großteil der Anträge, über 1.700, wurden aber bisher von der EdW abgelehnt.
„Die Situation macht deutlich, das ein rechtliches Vorgehen gegen die EdW mehr als nur geboten ist. Die geschädigten Phoenix-Anleger sollten besonders die Ablehnungen bzw. die Teilentschädigungen nicht klaglos hinnehmen, sondern die gesamte gesetzliche Entschädigung beanspruchen und durchsetzen“, betont Claudia Lunderstedt-Geogi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.
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