(openPR) Elektronische Anwaltssignaturkarte in Sachsen erfolgreich gestartet
(Dresden, 05.03.2009) Die Rechtsanwaltskammer Sachsen spricht sich für ein schnelleres Tempo bei der Einführung des elektronischen Datenaustausches in der Justiz des Freistaates Sachsen aus. „Der elektronische Austausch von Dokumenten zwischen Anwälten, Gerichten und Staatsanwaltschaft würde in erheblichem Maße Zeit und Geld sparen. Bedauerlicherweise gibt es bisher in Sachsen noch kein einziges ordentliches Gericht, das den elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht“, sagte Kammerpräsident Martin Abend am Dienstag in Dresden. Mit Ausnahme des Mahn-, Register und Grundbuchverfahrens würden bisher alle relevanten Dokumente auf dem Postweg versandt. In Hessen besitzen dagegen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften einen elektronischen Zugang für Dokumente.
Abend verwies darauf, dass bereits mehr als 600 sächsische Anwälte über eine elektronische Anwaltssignaturkarte verfügen. Sie ist die Voraussetzung für einen verschlüsselten Versand von Informationen zu Gerichten oder zur Staatsanwaltschaft. „Beim elektronischen Datenverkehr geht es nicht nur um eine organisatorische Frage. Der Wegfall des Postversands sowie der mehrfachen Ausfertigung von Dokumenten spart Kosten und beschleunigt die Bearbeitung. Davon profitieren vor allem die Mandanten, da sie schneller zu ihrem Recht kommen“, erläutert Abend.








