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Null Reform des Sanktionenrechts

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 02. April 2004 – 323 - Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Sanktionenrechts erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stuenker:

Mit Unverstaendnis habe ich die gestrigen ablehnenden Aeusserungen der CDU/CSU und der FDP hinsichtlich einer Reform des Sanktionenrechts zur Kenntnis genommen.



Der Regierungsentwurf zur Reform des Sanktionenrechts zielt darauf ab, aus Gruenden der Resozialisierung kurze Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, indem die gerichtlichen Gestaltungsmoeglichkeiten im Bereich kleiner und mittlerer Kriminalitaet erweitert werden. Ausserdem soll eine noch bessere Beruecksichtigung von Opferinteressen im Sanktionenrecht erreicht werden.

Von einer Schaffung taeterfreundlichen Strafrechts, wie dies die Fraktion der CDU/CSU der Bundesregierung vorwirft, kann keine Rede sein. Arbeit wirkt als Strafe oft schwerer. Hinzu tritt, dass anstatt Haftkosten von durchschnittlich 80 Euro am Tag zu verursachen, ein sinnvoller Dienst an der Gesellschaft geleistet wird. Der Taeter arbeitet seine Schuld ab.

Schon jetzt wenden die Bundeslaender die Moeglichkeit der Anordnung der gemeinnuetzigen Arbeit haeufig an. Bayern hat nach einer Pressemitteilung des bayrischen Justizministers im Jahr 2002 ein Einsparvolumen durch gemeinnuetzige Arbeit in Hoehe von rund 5,2 Millionen Euro erreicht. In Hessen beliefen sich die Einsparungen aus gemeinnuetziger Arbeit im Jahr 2002 auf 4,7 Millionen Euro. Niedersachsen hat sogar 7,5 Millionen Euro auf diese Weise einsparen koennen. Das sind Ergebnisse fuer die jeweiligen Justizhaushalte, die sich sehen lassen koennen. Daher verstehe ich die ablehnende Haltung der Union nicht. Stattdessen hat sich die CDU/CSU in dieser Legislaturperiode ausschliesslich dadurch hervorgetan, dass von ihnen im Bereich der Kriminalpolitik immer mehr, immer schaerfere, immer hoehere Strafen gefordert worden sind. Eine Fuelle von Gesetzesinitiativen belegen diese Linie.

Ebenso unverstaendlich ist die Weigerung der CDU/CSU und der FDP aus fiskalischen Erwaegungen, einen Teil der Geldstrafen Opferorganisationen zur Verfuegung zu stellen. An der Gewaehrleistung psychosozialer Hilfe, und dies sollte eigentlich allen einleuchten, besteht ein erhebliches Interesse. Eine solide Betreuung der Opfer ist wichtiger als die Sicherung von Einnahmequellen. Sinn der Geldstrafe kann es nicht sein, Haushaltsdefizite auszugleichen.

Es geht also nicht um eine Verharmlosung und Aufweichung staatlicher Sanktionen. Es geht vielmehr darum, das strafrechtliche Sanktionensystem zu erweitern und zu flexibilisieren sowie die Interessen von Opfern von Straftaten bei der Gestaltung der Sanktionen einzubeziehen. Den Richtern soll eine Alternative zur Verhaengung von Haftstrafe angeboten werden. Das Gericht kann so flexibler und besser auf den Einzelfall eingehen.

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