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Exkommunikation für Holocaustleugner?

09.02.200916:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) "Herr Williamson ist unmöglich und unverantwortlich. Ich sehe jetzt keinen Platz für ihn in der katholischen Kirche." Dies äußerte der Vorsitzende der sog. "Deutschen Bischofskonferenz", Robert Zollitsch, bzgl. Richard Williamson, weil dieser von den Medien der "Holocaust-Leugnung" beschuldigt wird. Zunächst zur Frage, ob jemand wegen Holocaustleugnung überhaupt exkommuniziert, d.h. aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen werden kann. Ganz eindeutig: Nein! Das kirchliche Recht schreibt nirgends vor, über die Art und den Umfang der nationalsozialistischen Judenverfolgung eine bestimmte Meinung zu vertreten - oder zu verheimlichen. Zugegeben, auch das weltliche Recht schreibt dazu nirgends etwas vor: Es gibt schlichtweg keine Rechtsquelle, derzufolge z.B. die Opferzahl von 5,1 Millionen (Raoul Hilberg) verboten ist, derzufolge die Produktion von Seife aus Juden (Strafgerichtshof Den Haag) geglaubt werden muss etc. Aber zumindest rein faktisch ist es doch immerhin so, dass jeder schwerstens bestraft wird, der bezweifelt oder gar bestreitet, dass im Nationalsozialistismus viele Juden in Gaskammern gestorben sind. Und genau letzteres tut Williamson: Er glaubt zwar ganz ausdrücklich, dass im Nationalsozialistismus viele Juden gestorben sind, nur eben nicht in Gaskammern. Williamson stützt sich dabei namentlich auf den "Leuchter Report". Dessen Autor Fred Leuchter äußerte sogar 20 Jahre nach Veröffentlichung (30. Juni 2008) trotz deswegen erlittener Verfolgungen dazu: "Ich gab meine bestmögliche Meinung als Ingenieur ab, und diese steht immer noch. Die Jahre haben diese Meinung nur noch verfestigt. Das polnische Staatspolizeilabor, Germar Rudolf, Walter Lüftl und viele sind meinen Untersuchungen nachgegangen und haben meine Ergebnisse bestätigt. Sollte damals jemand meine Ergebnisse und meine Meinung angezweifelt haben, so geht das heute nicht mehr. Ich jedenfalls kann es nicht." Das Gaskammer-Bestreiten von Richard Williamson mag auch eine moralische Frage sein. Es ist aber rein für die Frage nach der Exkommunikation absolut irrelevant, was im "Leuchter Report" steht, und folglich, was Richard Williamson bzgl. der Gaskammern glaubt. Für das Kirchenrecht, konkret für die Strafe der Exkommunikation, ist das gesamte Thema vollkommen gegenstandslos.


Bereits von daher ist eine Forderung seitens Robert Zollitsch etc. rettungslos abwegig, es solle eine Exkommunikation für "Holocaustleugnung" verhängt werden. Diese totale Absurdität findet ihre Entsprechung in den Fällen, wo eben *keine* Exkommunikation gefordert, geschweige denn ausgesprochen wird. Der Exkommunikation verfallen z.B. alle Häretiker, also solche, die einen unfehlbaren Glaubenssatz (Dogma) bezweifeln oder bestreiten. Z.B. ist das sog. "Zweite Vatikanische Konzil" ein riesiges Sammelbecken schlimmster Häresien, s. z.B. die Leugnung des Dogmas von der Heilsnotwendigkeit der Kirche. Kurz: Die Gemeinschaft derer, die sich zu "Vatikanum 2" bekennen, ist eine Gemeinschaft derer, die nicht zur Kirche gehören. Manche wundern oder empören sich, dass radikale notorische Antichristen wie Gotthold Hasenhüttl, Walter Kasper oder Joseph Ratzinger nicht für ihre erwiesenen Häresien bestraft werden. Hat man aber das Sytem "Vatikanum 2" durchschaut, leuchtet diese Politik ein. Häresien, selbst derbste Gotteslästerungen sind dort nicht nur erlaubt, sondern schlichtweg symptomatisch. Aber wiederum alles ist dort auch nicht erlaubt: Bei "Holocaustleugnung" hört die Toleranz auf.
Daraus muss jeder die notwendigen Schlüsse und Konsequenzen ziehen.

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