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Eintrittsalter in der Zahnzusatzversicherung

Bild: Eintrittsalter in der Zahnzusatzversicherung
Ihre Ansprechpartnerin zur Zahnversicherung: Frau J. Seelbinder-Jahn
Ihre Ansprechpartnerin zur Zahnversicherung: Frau J. Seelbinder-Jahn

(openPR) Die Zahnzusatzversicherung steht in der Regel für eine leistungsstarke Versicherung, die im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufstocken soll, so dass nach erfolgter Behandlung der Patient nur einen geringen Kostenanteil selber tragen braucht.

Die Gesellschaften, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten, ermöglichen es ohne weiteres, dass Kinder mit einem sehr jungen Eintrittsalter aufgenommen werden können. Viele Versicherungen bieten gerade hier auch Tarife, deren Beiträge bis ins Jugendalter stabil bleiben. Auch darüber hinaus können Jugendliche bei einer Zahnzusatzversicherung mit stabilen Beiträgen bis zum Eintritt in das Erwachsenenalter rechnen.

Gerade für Kinder ist der frühe Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll: Manche Versicherungen haben in den ersten Jahren die Leistungen begrenzt und Kinder haben nach Ablauf dieser Leistungsstaffelung die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Bereich der Kieferorthopädie umfassend zu nutzen.

Anders hingegen sieht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer entscheidet, im Alter eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Mit einem Eintrittsalter von 70 Jahren bleiben nur noch wenige Gesellschaften, die den 70-jährigen aufnehmen. Exemplarisch sind hier u. a. die Testsieger 2008 aus „Stiftung Finanztest“, die CSS und die Barmenia zu nennen. Hier muss bei der CSS berücksichtigt werden, dass ab dem 68. Lebensjahr die Beiträge nicht mehr ansteigen, sondern fallen. Hintergrund dieser Beitragsgestaltung ist, dass die CSS keine Altersrückstellung anbietet. Die Beiträge orientieren sich also jährlich am steigendem Lebensalter bis zum 68. Lebensjahr, danach sinken die Beiträge jährlich.

Bei der Vielfalt der angebotenen Zahnzusatzversicherungen hilft auch ein unabhängiger Versicherungsmakler, der dem Kunden eine Empfehlung zum individuellen Eintrittsalter aussprechen kann.

Einen kostenlosen Vergleichsrechner finden Sie hier:

http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

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