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Urteil zu illegalen Pflege- und Hauswirtschaftskräften

16.01.200915:30 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Das Amtsgericht München hat im Dezember 08 folgendes entschieden:
„Es ist illegal, osteuropäische Pflegekräfte in Haushalten als Selbständige zu beschäftigen (AZ 1115 UWi 298 Js 552/07). Dies sind de facto „abhängig Beschäftigte“ also Angestellte in den Haushalten und müssen als solche auch angemeldet werden“. (Zur Info: Menschen ohne Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung z.B. aus Osteuropa können nicht angemeldet werden, sie arbeiten illegal hier, auch wenn hier oft alle Augen zugedrückt werden.)Wir hoffen dass dadurch die geschätzte Zahl von 100.000 Personen, die illegal als Pflege- und Hauswirtschaftskräfte in Deutschland tätig sind zurückgeht.

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