Urteil zu illegalen Pflege- und Hauswirtschaftskräften
(openPR) Das Amtsgericht München hat im Dezember 08 folgendes entschieden:
„Es ist illegal, osteuropäische Pflegekräfte in Haushalten als Selbständige zu beschäftigen (AZ 1115 UWi 298 Js 552/07). Dies sind de facto „abhängig Beschäftigte“ also Angestellte in den Haushalten und müssen als solche auch angemeldet werden“. (Zur Info: Menschen ohne Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung z.B. aus Osteuropa können nicht angemeldet werden, sie arbeiten illegal hier, auch wenn hier oft alle Augen zugedrückt werden.)Wir hoffen dass dadurch die geschätzte Zahl von 100.000 Personen, die illegal als Pflege- und Hauswirtschaftskräfte in Deutschland tätig sind zurückgeht.
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für-einander Pflegedienst und Nachbarschaftshilfe hat sich Anfang der 80ger Jahre aus Mitgliedern der Anthroposophischen Gesellschaft, der Christengemeinschaft und Eltern der Waldorfschulen in München gegründet. Es wurde eine Organisation geschaffen, um den sozialen Problemen begegnen zu können, die sich durch eine zunehmend abzeichnende Individualisierung der Gesellschaft ergeben. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-nützige Zwecke und sieht seine Aufgabe darin, hilfsbedürftigen Menschen Unterstützung zu geben. für-einander orientiert sich in seiner gesamten Tätigkeit an den sozialen und therapeutischen Ideen der Anthroposophie Rudolf Steiners und prägt sich in vier Bereichen aus:
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