(openPR) Das Amtsgericht Leipzig hat eine deutsche Großbank am 10.11.2008 dazu verurteilt, einer Anlegerin den mit einem Zertifikat auf den Euro Stoxx 50 erlittenen Kursverlust zu ersetzen. Diesem Urteil wird Signalwirkung für die zahlreichen Verfahren von Anlegern gegen ihr beratendes Kreditinstitut beigemessen, die sich bei Erwerb von Lehman Brothers-Zertifikaten unrichtig beraten fühlen. Diese Zertifikate wurden von zahlreichen Banken vermittelt und auch konservativen Anlegern verkauft, obwohl viele Zertifikate mit einer begrenzten Kapitalgarantie ausgestattet sind. Auch die Einlagensicherung greift bei Zertifikaten nicht. Dennoch wurden derartige Anlageprodukte sogar mit Eignung zur Altersvorsorge verkauft. Dabei blieb eine sachgerechte Aufklärung über die Funktionsweise und Risiken von Zertifikaten zumeist aus. Im konkreten Fall wollte die Anlegerin einen bestimmten Festgeldbetrag anlegen. Dabei machte die Kundin der Bankmitarbeiterin deutlich, dass der angelegte Geldbetrag kurzfristig für die Ausbildung ihrer Tochter angelegt werden sollte. Aus dem erstellten Risikoprofil ergab sich, dass die Anlegerin sehr sicherheitsorientiert war. Dennoch wurde ihr ein Zertifikat angeboten. Darin liegt nach Meinung des Amtsgerichts Leipzig eine Fehlberatung, die sich das Kreditinstitut zurechnen lassen muss. Das Zertifikat sei wegen der Kursrisiken für den Zweck der Anlage ungeeignet und die Risiken des Zertifikates seien mit dem sicherheitsorientierten Risikoprofil der Kundin unvereinbar gewesen. Das Gericht entschied, dass die Bank den Kursverlust zu ersetzen hat und darüber hinaus entsprechende Zinsen bezahlen muss, die aus der gewünschten Festgeldanlage hätten erzielt werden können.












