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Zeitwertkonten - Lösungsweg aus der Arbeitsmarktkrise

(openPR) München, 15.01.2009 - Die Auswirkungen der weltweiten Konjunkturkrise sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt angekommen. Die Krise beginnt in einem Moment, indem es in Deutschland so viele Beschäftige gibt, wie nie zuvor. Laut Statistischen Bundesamt gab es im November 2008 40,5 Millionen Erwerbstätige. Viele Unternehmen haben bereits die Produktion gedrosselt, Kurzarbeit angemeldet oder planen Entlassungen. Gefragt sind jetzt innovative Personalinstrumente, mit denen z.B. betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden. Ein Lösungsweg ist der Einsatz von Zeitwertkonten. „Die Unternehmen, die heute schon Zeitwertkonten implementiert haben, müssen Mitarbeiter nicht unbedingt entlassen, sondern die Mitarbeiter greifen auf ihr angespartes Zeitwertguthaben zurück, nehmen eine berufliche Auszeit, ohne Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen. Zudem können hoch qualifizierte Fachkräfte bis zur nächsten Aufschwungphase im Betrieb gehalten werden“, so Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH.



Rechtzeitig zum Jahresende hat der Gesetzgeber das „Flexi II“ (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) beschlossen, dass am 01.01.2009 in Kraft getreten ist. Mit dem Flexi-Gesetz hat der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage geschaffen, um den steigenden Forderungen der Wirtschaft nach flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit Rechnung zu tragen.

Wie funktionieren Zeitwertkonten?
Der Zweck eines Zeitwertkontos ist ganz allgemein die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz. Für die Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben auf. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile wie Überstunden oder Resturlaubstage in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte Freizeit. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt. Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden für das eingezahlte Kapital vorerst nicht fällig und müssen erst dann entrichtet werden, wenn das Kapital entnommen wird. Es ergeben sich u.a. vorteilhafte Spareffekte für die Mitarbeiter durch die nachgelagerte Besteuerung und Verbeitragung (Bruttosparen). Zeitwertkonten bieten den Unternehmen nicht nur Vorteile bei Konjunkturschwankungen, um Entlassungen zu vermeiden, sondern sie bieten auch erhebliche Vorteile für den Arbeitnehmer. So kann die Freistellung für eine private Auszeit z. B. für ein Sabbatical oder für eine Weiterbildung oder Familienzeit genutzt werden. Ebenso ist ein flexibles Ausscheiden vor dem
gesetzlichen Renteneintrittsalter (Vorruhestand) mit Zeitwertkonten möglich - ohne dass die Mitarbeiter empfindliche Rentenabschläge hinnehmen müssen.

Wertsteigerung durch eine Kapitalanlage
Der besondere Vorteil von Zeitwertkonten ist, dass das Wertguthaben z. B. durch die Investition in eine Kapitalanlage steigern lässt. Das neue „Flexi II“ sieht allerdings vor, dass eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds (Kapitalanlagerestriktion) grundsätzlich nur noch bis zu einer Höhe von 20% zulässig ist. Ausnahmen werden zugelassen, wenn dies in einem Tarifvertrag oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde oder das Wertguthaben ausschließlich für Freistellungen unmittelbar vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zur Verfügung steht. Daneben muss zukünftig eine sogenannte Werterhaltgarantie vorliegen. Dies bedeutet, dass ein Rückfluss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens mindestens in Höhe des angelegten Betrages gewährleistet sein muss.

Mehr Sicherheiten für Arbeitnehmer durch den verbesserten Insolvenzschutz durch das neue „Flexi II“
Das Wertguthaben ist durch das „Flexi II“ besser vor Insolvenz geschützt.
Zu den zulässigen Sicherungsmitteln zählen Treuhandverhältnisse, Versicherungsmodelle oder schuldrechtliche Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodelle mit ausreichender Sicherheit gegen Kündigung. Werden keine ausreichenden Insolvenzsicherungsmittel ergriffen und kommt es zu einem Verlust des Wertguthabens, sieht der Gesetzentwurf Sanktionen gegen den Arbeitgeber und ggf. seine organschaftlichen Vertreter vor. „Zeitwertkontenmodelle sind gerade jetzt, in der aktuellen Arbeitsmarktkrise, dass Personalinstrument der Zukunft. Viele Unternehmen haben die Vorteile bisher aber noch nicht erkannt“, so Steffen Raab von der Deutschen Zeitwert.

Laut einer aktuellen Studie von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem FAZ-Institut haben Zeitwertkontenmodelle erst für knapp jeden fünften Firmenlenker Priorität im Personalmanagement. Gut die Hälfte der Befragten gibt an, am Einsatz von Zeitwertkonten interessiert zu sein. Von den Betrieben, die Zeitwertkonten bereits nutzen, verwenden 61 Prozent diese gezielt zur Arbeitsfreistellung in Zeiten niedriger Auslastung, so das Ergebnis der Studie.

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