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Mindestlohn - Großwäschereien werden in Entsendegesetz aufgenommen

(openPR) Eschborn, 14. Januar 2009 – Als großen Erfolg für die gesamte Branche der Großwäschereien bewertet der Industrieverband Textil Service intex e.V. die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums, die Großwäschereien in das Entsendegesetz aufzunehmen und damit einen Mindestlohn für die Branche festzulegen. intex hatte sich zuvor mit dem zweiten Arbeitgeberverband DTV (Deutscher Textilreinigungs-verband) mit seiner Tarifgemeinschaft TATEX und der IG Metall auf einen Kompromiss geeinigt.

Der Kompromissvorschlag der beteiligten Sozialpartner war am Montag bei der Sitzung des Koalitionsausschusses angenommen worden. Er enthält einen Stufenplan – in vier Stufen für die ost- und westdeutschen Bundesländer. Danach beginnt der Mindestlohn in den ostdeutschen Bundesländern bei € 6,36 und in den westdeutschen Bundesländern bei € 7,51 ab dem 01. Juli 2009.

In drei weiteren Stufen erhöht sich dieser bis zum Jahr 2012 auf € 7,00 für die ostdeutschen Bundesländer und € 8,00 für die westdeutschen Bundesländer.

Damit ist das erklärte Ziel von intex, eine untere Lohngrenze für die Branche einzuziehen und sich massiv gegen Lohndumping zu wenden, einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Sollten nicht im gesetz-geberischen Verfahren (Zustimmung des Bundesrates) Hürden auftreten, wären damit schon bald vergleichbare Rahmenbedingungen für den Textil Service erreicht.

Der Mindestlohn betrifft knapp 28.000 Beschäftigte in Textil Service Unternehmen (Großwäschereien), die im Objektgeschäft (B-to-B) tätig sind bzw. einen Umsatzanteil an gewerblichen Kunden haben, der über 80% liegt. Für den Bereich der Reiniger, Heißmangelbetriebe, Bügelbetriebe, Waschsalons und für Wäschereien, deren Anteil an Privatkunden höher als 20% liegt, gilt der Mindestlohn nicht.

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