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KAUCH: FDP macht Dampf für die Novellierung des Fluglärm-Gesetzes

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Zur Einbringung eines Antrags der FDP-Bundestagsfraktion für ein neues Fluglärm-Gesetz erklärt das Mitglied des Umweltausschusses des Bundestages und Sprecher der FDP-Fraktion für nachhaltige Entwicklung, Michael :

Die FDP handelt, während die Bundesregierung zögert. Weil die Bundesregierung nicht willens oder in der Lage ist, das veraltete, seit 1971 in unveränderter Form geltende Fluglärmgesetz zu novellieren, hat die FDP-Bundestagsfraktion nun ihre Vorstellungen für ein modernes Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in das Parlament eingebracht.

Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Seit mehr als vier Jahren verspricht Rot-Grün den Anwohnern in den Einflugschneisen ein neues Fluglärm-Gesetz, geschehen ist bisher nichts. Schon heute leisten die Flughäfen aufgrund von Betriebsgenehmigungen oder Gerichtsentscheidungen mehr an Schallschutz, als es das antiquierte Gesetz vorschreibt. Daher fordern auch die Flughafenbetreiber ein neues Gesetz, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Schon wieder verliert sich ein ministerialer Anlauf für einen modernen Fluglärm-Schutz im Interessengestrüpp der Regierung. Es ist zu befürchten, dass nach dem ersten Scheitern im Jahr 2001 nun auch der aktuelle Referentenentwurf in der Ressortabstimmung der Ministerien hängen bleibt und eine Novellierung gänzlich scheitert.

Die FDP fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des geltenden Fluglärm-Gesetzes vorzulegen und hat selbst Leitlinien einer Neuregelung aus liberaler Sicht formuliert.

Für die FDP steht ein fairer und angemessener Ausgleich zwischen den Interessenlagen der betroffenen Anwohner, der Nutzer des Flugverkehrs, der Luftfahrtgesellschaften und den Flughafenbetreibern im Vordergrund. Damit das neue Fluglärm-Gesetz den heutigen Ansprüchen gerecht wird, müssen neue, niedrigere Schutzzonen-Grenzwerte festgelegt und Nachtschutzzonen zur Verbesserung des Schutzes der Nachtruhe eingeführt werden. Die Grenzwerte müssen dem derzeitigen Stand der Lärmwirkungsforschung entsprechen.

Es ist darauf zu achten, dass moderne Berechnungsverfahren und Berechnungsgrundlagen gewählt werden, die ein realistisches Bild der Lärmbelastung liefern. Die bislang bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung gehen leider in eine andere Richtung.

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