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Anne Will mit einem leidigen Thema - Tabu Freitod - wer hat das Recht, Leben zu beenden?

12.01.200910:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Anne Will mit einem leidigen Thema - Tabu Freitod - wer hat das Recht, Leben zu beenden?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Zum wiederholten Male konnten wir gestern Abend im Ersten die mediale Aufbereitung des gewichtigen Themas rund um die Fragen der Sterbebegleitung/Sterbehilfe in einer mit prominenten Gästen besetzten Talkrunde mitverfolgen und dabei erleben, wie es um das individuelle Gewissen der eingeladenen Gäste bestellt ist und von welcher Mission diese inspiriert zu sein scheinen.



Das zu ziehende Ergebnis dürfte ernüchternd sein: hierzulande wird unter dem Deckmantel der Enttabuisierung einer Debatte der Versuch unternommen, gerade alles dafür zu tun, dass das Tabu und die damit zusammenhängenden Mythen eher zementiert, denn hierüber Aufklärung geleistet wird. Erfreulich war allerdings, dass die Herren Oswald Kolle und Roger Kusch zumindest „dagegen“ gehalten haben und gerade Roger Kusch offensichtlich im Vergleich zu früherer Sendungen, in denen er eingeladen war, deutlich sicherer in seiner Argumentation war. Allerdings wäre zu wünschen gewesen, dass er die vermeintlich bohrende und alles entscheidende Frage, warum er für seine Dienstleistung Geld nehme, ohne wenn und aber mit klaren Worten beantwortet hätte: er erbringt eine Dienstleistung und hierfür ist im Normalfall eine Vergütung zu entrichten. Dies mag moralisch verwerflich anmuten, ändert aber freilich nichts an dem schlichten Umstande, dass der „Sterbehilfe-Markt“ ein möglicher lukrativer Markt ist, den es gilt, zu erschließen und sofern in der (ärztlichen) Assistenz zu einem freiverantwortlichen Suizid auch eines Sterbenskranken ein Akt höchster Humanität erblickt wird, wird es wohl diesem Markte kaum an „Kunden“ ermangeln.

Die Diskutanten, vornehmlich der Bischof Mixa und – was zunehmend zum nachhaltigen Ärgernis führt – die Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt haben offensichtlich erkennbar erhebliche Probleme, dass Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen und vor allem diejenigen in der Rolle eines Patienten verfassungskonform einzuordnen. Der fromme Wunsch der Moderatorin Anne Will, dass Göring-Eckhardt auch ihr Versprechen einhält, letztlich dafür Sorge zu tragen, dass Sterbehilfe keine Dienstleistung werde, die auch von nicht sterbenskranken Menschen hierzulande in Anspruch genommen werden kann, ist eine Insolvenzerklärung aller ersten Ranges über das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Einigen Gästen und wohl auch Frau Will scheint völlig entgangen zu sein, dass der Patient allein über sein Schicksal auch im Rahmen einer ärztlichen Behandlung entscheidet, so dass der Patient auch Entscheidungen über einen Behandlungsabbruch treffen darf, die eben „zwangsläufig“ zum Tode führen müssen und so in der Tat im Zweifel als höchst „unvernünftig“ erscheinen müssen, auch wenn in der palliativ- und hospizlichen Begleitung und Betreuung das „Heil“ einerseits für die Psyche und Physis aber auch der „Seele“ erblickt wird.

Hier hätte Roger Kusch nachhaken müssen, in dem er völlig zu Recht darauf hingewiesen hat, dass Frau Göring-Eckart mit keiner Silbe auf das Selbstbestimmungsrecht eingeht. Dass diesbezüglich der Bischof sich in beredtes Stillschweigen hüllt, ist nachvollziehbar, auch wenn es verwundern musste, dass er auf die Frage, ob er zum „Herrn über Leben und Tod“ bestimmt sei, zögerlich antwortete. Nach der Kirchenlehre hätte er diese Frage selbstverständlich verneinen müssen, denn einzig demjenigen, dem er dient, kommt die Befugnis zu, den Zeitpunkt des Todes bestimmt zu haben resp. näher zu bestimmen. Dass wir hierbei ggf. das „Leid“ annehmen müssen, ist aus der katholischen Lehre heraus ebenso unbestritten wie die Frage nach der Bewertung eines freiverantwortlichen Suizids, der selbstverständlich eine schwere „Sünde“ darstellt. Oswald Kolle hingegen wurde zunehmend „unruhiger“ und Anne Will sah sich zunächst zur stringenten Moderation veranlasst, bevor er dann die doch alles entscheidende Frage stellen durfte: Wer ist der Herr über Leben und Tod? In einem säkularen Verfassungsstaat ist diese Frage beantwortet und zwar darf hier der Einzelne selbst entscheiden – insofern war der Hinweis von Oswald Kolle, dass er ein Humanist sei, durchaus zielführend für die Debatte, der aber letztlich „untergegangen“ ist.

Frau Katrin Göring-Eckardt ließ uns wissen, dass die Gesellschaft im Zweifel Schaden drohe und sie dafür eintreten werde, dass nicht Sterbenskranke keine „Dienstleistung“ wie in Holland in Anspruch nehmen können. Hiermit ist erneut klar geworden, dass manche Abgeordneten ein höchst seltsames Verfassungsverständnis haben und so die Freiheit eines jeden Einzelnen bedroht ist. Es wäre völlig zureichend gewesen, wenn Frau Göring-Eckardt losgelöst von ihren parlamentarischen Pflichten uns einen Blick in ihr subjektives Gewissen gestattet hätte, ohne damit aber gleichsam ihre Botschaft zu verkünden, dass Nichtsterbenskranke nicht einen freiverantwortlichen Suizid begehen dürfen und sie dafür eintreten werde. Anne Will nahm dies als Schlusswort und wertet dies zugleich als ein „Versprechen“.

Was also bleibt?

Die Hoffnung, dass das „Versprechen“ der Abgeordneten Göring-Eckardt sich nicht (!) erfüllen wird, denn damit wird der Patient nicht nur zu einem „späteren Zeitpunkt“, sondern auch im Vorfeld das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen „zu Grabe getragen“.

Lutz Barth

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