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UN-Kommisson: Menschenrechtsverletzer dürfen nicht vor Kritik geschützt werden

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zur Nichtverurteilung Russlands wegen seines Vorgehens in Tschetschenien durch die UN-Menschenrechtskommission erklärt der Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatter der parlamentarischen Versammlung des Europarates für Tschetschenien, Rudolf Bindig:

Die UN-Menschenrechtskommission in Genf hat sich nicht auf eine Verurteilung Russlands wegen seines Vorgehens in Tschetschenien einigen können. Die von den europäischen Staaten eingebrachte Resolution ist von der Kommission zurückgewiesen worden.

Die Ablehnung des Resolutionsentwurfes muss auf Unverständnis stossen, da es immer wieder zu Fällen von Entführung, Tötung und Folter seitens der russischen und tschetschenischen Sicherheitskräfte in Tschetschenien kommt. Selbstverständlich sind auch die Terrorakte seitens der tschetschenischen Separatisten zu verurteilen. In Tschetschenien herrscht weiterhin ein Klima der Straflosigkeit.

Die Ablehnung des Resolutionsentwurfes zeigt leider, dass in der UN-Menschenrechtskommission in bestimmten Konstellationen die Staaten und Kräfte die Oberhand gewinnen, welche - entgegen der Namensgebung der Kommission - nicht für den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte einstehen, sondern vielmehr die Menschenrechtsverletzer vor Kritik schützen.

Eine Reihe von Staaten, in denen es selbst zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, haben ein Netzwerk gebildet, um berechtigte Kritik an der Menschenrechtslage in ihren Ländern abzuwehren. Leider lässt eine wachsende Zahl von Ländern durch Stimmenthaltung bei wichtigen Abstimmungen es zu, dass die Problemstaaten in dieser Form agieren können. Neben der Nichtverurteilung von Russland wegen seines Vorgehens in Tschetschenien ist auch die Ablehnung einer Resolution zur Verurteilung Chinas ein Ergebnis dieser Praxis.

 

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