(openPR) Regeln und Rechtsweg für ein Milliardengeschäft
Aufträge im Wert von jährlich 250 Milliarden Euro vergibt allein in Deutschland die öffentliche Hand an Privatunternehmen. Von der Abwasserentsorgung über die Müllabfuhr bis zum Straßenbau reicht mittlerweile die Spannweite der Leistungen, die der Staat aus dem privaten Sektor abfragt. Zum Teil macht die Auftragsvergabe Schlagzeilen. Man denke nur an die Zeitungsberichte über die an Private vergebene Erhebung der LKW-Maut für Bundesautobahnen oder an die giftigen Kommentare zur Vergabe millionenschwerer Beratungsaufträge durch die Arbeitsagentur sowie durch das Bundeswirtschaftsministerium, ohne dass diese Leistungen ausgeschrieben worden wären.
Immer mehr stellt sich heraus, dass die althergebrachten Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit nicht ausreichen, um die aus Sicht des Steuerzahlers günstigsten Zukäufe von Leistungen zu bewirken. Größere Durchschlagkräftig erhofft man sich von stärkerem Wettbewerb der in Frage kommenden Auftragsnehmer. Dieser Wettbewerb soll durch die differenzierte Ausgestaltung der öffentlichen Vergabe verfahren erreicht werden. Die Vergaberegeln, nach denen die Ausschreibung und die Auftragsvergabe abzuwickeln sind, stellen einen fairen Preiskampf der Anbieter sicher. Ergeben sich Zweifel an der Einhaltung dieser Regeln, so eröffnet das moderne Vergaberecht dem benachteiligten Bieter den Rechtsweg, um den begehrten Auftrag doch noch zu ergattern.
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