(openPR) Die Pfändungsgrenze wurde seit Juli 2005 nicht mehr angehoben. Die Lebenshaltungskosten hingen steigen jährlich um ca. 2%. Durch die Pfändungsfreigrenze soll eigentlich sichergestellt werden, dass der Schuldner einen angemessenen Anteil seines Einkommens für den Lebensunterhalt behalten kann. Der Staat möchte mit dieser Regelung verhindern, dass der Schuldner ihm als Sozialhilfeempfänger zusätzlich zur Last fällt.
Angleichung des Pfändungsfreibetrages
Der Pfändungsfreibetrag sollte üblicherweise alle zwei Jahre angeglichen werden. Jedoch wurde im Jahre 2007 beschlossen, dass die Grenzen unverändert bleiben. So ist bis heute die Tabelle vom Juli 2005 gültig.
Folgen der Nichtanhebung
Die Folgen der Nichtanhebung liegen auf der Hand, denn es müssen immer sich mehr Haushalte Unterstützung vom Staat holen. So werden immer mehr Menschen in Hartz IV getrieben, obwohl sie einer Festanstellung nachgehen. Derzeit sind es 1,33 Millionen Bundesbürger – das sind eine halbe Millionen mehr als noch vor zwei Jahren. Daran zeigt sich, dass die Anhebung des Pfändungsfreibetrages dringend notwendig ist.
Zu Lasten
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Lebenshaltungskosten stetig weiter steigen werden. Werden die Pfändungsfreibeträge nicht angehoben, so geht das zu Lasten aller Steuerzahler. Diese Milchmädchenrechnung kann irgendwann nicht mehr aufgehen.
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Der Verein für Existenzsicherung vertritt Interessen Finanzierungsgeschädigter gegen Banken, Kreditinstitute, Versicherungen und Finanzdienstleister nachhaltig. Er berät, hilft und schützt vor Finanzierungsfallen.
Der Verein für Existenzsicherung e.V. wurde 1986 von dem Gründer Johann Tillich ins Leben gerufen. Er weiß genau wovon er redet und fühlt mit jedem neuen Geschädigten mit. Im Jahre 1986 stand er selbst fast vor dem Aus und hat sich nur mit viel Mühe, Hartnäckigkeit und harter Arbeit aus der fatalen Situation retten können.
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Als "staatlich geprüfter Anlage-und Vermögensberater" sowie "Finanztechnischer Gutachter" steht er seinen Vereinsmitgliedern bereits präventiv bei sämtlichen Geldgeschäften zur Seite. Neben der Durchführung von privaten Verbraucherinsolvenzverfahren und den wirtschaftlichen Verhandlungen mit Gläubigern prüft der VfE e. V. auch Angebote von Kapitalanlagefirmen, Versicherungen, Bausparkassen und Banken.
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