(openPR) Bad Oldesloe. Das Hin und Her um die Zuständigkeit für die Einleitung des Renaturierungsverfahrens der Wolkenweher Niederung hat ein Ende: In der Sitzung des städtischen Umwelt- und Energieausschusses (UEA) am Donnerstag stellte Bauamtsleiter Rolf Steinhörster klar, dass der Beschluss des Umwelt- und Energieausschusses zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Vernässung der Wolkenweher Niederungen ein Verfahren nach dem Wasserrecht darstelle und damit kein Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung sei. Damit widersprach er den Aussagen der CDU und stellte eindeutig fest, dass der Umwelt- und Energieausschuss der zuständige Ausschuss sei und nicht der Bau- und Planungsausschuss.
Im April 2008 hatte der Umweltausschuss, damals noch unter Vorsitz der CDU, einstimmig beschlossen, das Konzept zur Renaturierung der Wolkenweher Niederung umzusetzen. Die Verwaltung wurde u. a. mit einem Grunderwerb sowie der Einbindung eines Ingenieurplanungsbüros für Renaturierungsmaßnahmen beauftragt. Auf der Novembersitzung des UEA war dann gegen die Stimmen der CDU beschlossen worden, das Planfeststellungsverfahren in Gang zu setzen. Die Zuständigkeit des Umweltausschusses war unstrittig - bis vor wenigen Tagen. In einer Pressemitteilung warf die CDU den nun handelnden Personen rechtswidrige Beschlüsse vor - nicht der UEA, sondern der Bau- und Planungsausschuss hätte den entsprechenden Beschluss treffen müssen.
Die Klarstellung durch Bauamtsleiter Steinhörster wurde von dem seit Juni amtierenden UEA-Vorsitzenden Michael Klahn, FDP, klar unterstützt. Für ihn liegt die sachliche Zuständigkeit eindeutig im Oldesloer Umwelt- und Energieausschuss; die Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sei dann Aufgabe des Kreises. "Die Beratung und der Beschluss vom 06.11.2008 beinhalten daher, dass die Verwaltung der Stadt Bad Oldesloe beauftragt wurde, beim Kreis den Antrag zu stellen, das Planfeststellungsverfahren einzuleiten", erläutert Michael Klahn, der hauptberuflich Jurist in der Hamburger Landesverwaltung ist.
Deutlich wies der liberale Vorsitzende in der Sitzung darauf hin, das er darum bitte, dass zukünftig insbesondere solche Zuständigkeitsfragen nicht über eine öffentliche Diskussion in der Presse geführt werden, sondern dort wo sie hingehören: intern mit der Verwaltung oder im Umwelt- und Energieausschuss.
Er stellte sich vor die Mitarbeiter der Verwaltung und kritisierte, dass durch das Verhalten der CDU-Fraktion in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sei, dass die Verwaltung in Unkenntnis der Rechtslage rechtswidrige Beschlussfassungen zuließe. "Dieses ist ja nun eindeutig widerlegt!", betonte Klahn.
"Wir sind offen für konstruktive Anregungen und Fragen - wir erwarten aber auch die notwendige Sachkenntnis", kommentiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Karl-R. Wurch den Vorgang, "erfreulich ist jedoch, dass dieser Vorgang so schnell gleichsam im Moor versunken ist."









