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Das neue Forderungssicherheitsgesetz

09.12.200812:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, 09.12.2008 - Das neue Forderungssicherungsgesetz tritt bereits am 01.01.2009 in Kraft. Dabei handelt es sich um ein Gesetzespaket, das eine Vielzahl von Einzelgesetzen gravierend ändert. Bei Abschluss eines Bauvertrages mit Verbrauchern, der die VOB/B mit einbezieht, findet nun eine Überprüfung jeder einzelnen Norm der VOB auf ihrer Vereinbarkeit mit dem BGB statt. Dies wird dazu führen, dass ein großer Teil der Regelungen der VOB/B unwirksam sein wird. Weiter wurden die Regelungen über die Abschlagszahlungen, den sogenannten Druckzuschlag und die Handwerkersicherheit neu geregelt sowie eine Durchgriffsfälligkeit der Nach- und Subunternehmer begründet. Das Baugeldforderungssicherungsgesetz wurde erweitert und begründet nun eine Treuhänderstellung des Haupt- und Generalunternehmers gegenüber dem Nach- und Subunternehmer.

Im Rahmen ihrer Inhouse-Seminare bietet die Anwaltskanzlei Böninger-List-Köhn, Berlin, ein Inhouse-Seminar zum neuen Forderungssicherungsgesetz an. Was bei der Durchführung bestehender Verträge und beim Abschluss neuer Verträge im Hinblick auf die ab 01.01.2009 geltende Gesetzgebung zu berücksichtigen ist, ist Gegenstand dieses Seminars.

Referent dieses Inhouse-Seminars ist Rechtsanwalt Axel List, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über 12 Jahren sowohl öffentliche Auftraggeber wie auch Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger und Handwerker in baurechtlichen Angelegenheiten. Herr List ist Mitautor des „Formularbuch Baurecht“, Herausgeber Prof. Benno Ulbrich, Werner Verlag und des „Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht“, Herausgeber Prof. Benno Ulbrich, Werner Verlag (erscheint Jan.09), Referent diverser Seminarveranstalter sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des deutschen Anwaltsvereins.

Mehr Informationen über das Inhouse-Seminar finden Sie unter: www.boeninger-list-koehn.de bzw. E-Mail

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