(openPR) Immer mehr Unternehmen spüren die Auswirkungen der Finanzkrise. Der Autobauer Daimler und der Computerhersteller Dell reagieren mit Zwangsurlaub auf den Auftragsrückgang und der weltgrößte Automobilzulieferer Bosch hat Kurzarbeit angeordnet. Die Regierung sieht ebenfalls Handlungsbedarf und verlängert im Rahmen des Konjunkturpakets den Bezug von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate. Auf diese Weise sollen Kündigungen vermieden werden. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie Kurzarbeit oder Zwangsurlaub anordnen?
Zunächst muss das Unternehmen natürlich von der Krise betroffen sein. Bei der Anordnung von Zwangsurlaub gelten die Grundsätze des Urlaubsrechts. Individuelle Urlaubswünsche muss der Arbeitgeber jedoch nicht berücksichtigen, wenn "dringliche Belange" dem entgegenstehen. Dies kann auch die aktuelle wirtschaftliche Situation sein.
Während des Urlaubs und auch wenn Zeitwertkontenguthaben abgebaut werden, muss das Gehalt weiter gezahlt werden, wobei Schicht- und Überstundenzulagen meist entfallen.
Bei Kurzarbeit muss der Arbeitgeber ein entsprechend der Verkürzung der Arbeitszeit verringertes Gehalt zahlen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Einkommensverluste der Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld. An den Bezug von Kurzarbeitergeld sind mehrere Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss es sich um einen "erheblichen Arbeitsausfall" handeln, der vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Arbeitnehmer mit Leistungen in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent der Nettogehaltsdifferenz rechnen.
In jedem Fall hat sowohl bei Kurzarbeit als auch bei Zwangsurlaub der Betriebsrat mitzubestimmen.
In dem Seminar "Kurzarbeit und Zwangsurlaub" der FORUM Institut für Management GmbH am 22.01.2009 in Frankfurt und am 05.02.2009 in Düsseldorf werden diese und viele weitere Voraussetzungen und Praxisfragen ausführlich behandelt. Das Seminar informiert komprimiert und praxisgerecht über die sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Abwicklung der Kurzarbeit sowie die rechtlichen Voraussetzungen für Zwangsurlaub und den Abbau von Zeitwertkonten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.forum-institut.de oder direkt bei Frau Anne-Marie Kinkel (
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