(openPR) Laserpointer und LED-Leuchten sind nicht ungefährlich
Türkenfeld, 26. November 2008. Laser (Abkürzung von engl. Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation) sind parallel gerichtete Lichtquellen und finden seit Jahren zunehmend Einsatz in der Materialbearbeitung, Steuerungstechnik, Datentechnik, Wissenschaft und der Medizin. Durch die Bündelung des Lichts konzentrieren Laser sehr hohe Energien auf sehr kleiner Fläche: Der bei der Augenlaserchirurgie verwendete Excimer Laser "verdampft" beispielsweise Hornhautgewebe und korrigiert so die Brechkraft der Hornhaut und damit die Fehlsichtigkeit. Der Femtosekundenlaser entlädt dagegen seine Energie nicht an der Hornhautoberfläche sondern im Inneren der Hornhaut, erzeugt Gasblasen und ermöglicht so die stumpfe Trennung von Gewebe, ohne dass man schneiden muss. Das ist insbesondere bei der LASIK Methode von Vorteil.
Bei falscher Anwendung können Laser jedoch auch Schäden verursachen. Dies ist vor allem von Bedeutung, da Laser immer häufiger Einsatz im Alltag finden, z.B. als Laserpointer. Entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial sind Laser in der Norm DIN EN 60825-1 nach aufsteigender Stärke in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Einzig Laser der Klasse 1, wie sie z.B. in CD-Playern mit geschlossenem Gehäuse zu finden sind, gelten als völlig ungefährlich. Bei Lasern der Klasse 2 beträgt die Strahlungsleistung bis zu 1 Milliwatt. Klasse 3a Laser haben bereits eine Strahlungsleistung von 1 bis 5 Milliwatt. Bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer bis 0,25 Sekunden sind sie für das Auge ungefährlich. Der Schutz des Auges wird hier noch durch den Lidschlussreflex gewährleistet. Für Laser der Klassen 2 und 3a gilt jedoch generell: Nie mit optischen Hilfsmitteln wie zum Beispiel Lupen, Ferngläsern oder gar Mikroskopen die Lichtquelle betrachten. Laser mit einer Strahlungsleistung von 5 bis 500 Milliwatt zählen zur Klasse 3b: Ein direkter Blick in den Laserstrahl kann für die Augen und auch die Haut gefährlich sein. Das höchste Risiko für Haut und Augen besteht bei der Klasse 4, hier besteht außerdem Brand- oder Explosionsgefahr.
Während in der Forschung und im gewerblichen Bereich der Umgang mit Lasergeräten genau geregelt ist, herrscht im Alltag vielfach Unkenntnis über die mögliche Gefahr und über den korrekten Umgang mit diesen potenten Lichtquellen. Generell gilt: Im privaten Bereich dürften nur Produkte der Klassen 1 oder 2 eingesetzt werden.
So ist der bereits aufgeführte Laserpointer bei bestimmungsgemäßer Verwendung zwar sicher und unbedenklich - aber nur, wenn die Leistung 1 Milliwatt nicht übersteigt (entspricht Laser der Klassen 1 und 2). Da jedoch die Streubreite der Leistungswerte bei Laserpointern sehr hoch ist, können Ausgangsleistungen bis zu 10 mW vorkommen - und oft sind die Geräte dann nicht entsprechend gekennzeichnet. Mit dieser Leistung fällt der Laserpointer bereits in die Klasse 3B. Gefährlich wird es, wenn Kinder mit dem Laserpointer "Mutproben" veranstalten, wer es am längsten aushält, in den Lichtstrahl zu blicken. Dabei sind bleibende Augenschäden zu befürchten, denn der Laserstrahl kann Verbrennungsnarben auf der Netzhaut oder der Hornhaut verursachen. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche im Handel ohne Probleme Laserpointer mit höherer Leistung kaufen können. Messtechnische Untersuchungen haben zudem ergeben, dass manche Geräte falsch oder gar nicht klassifiziert sind. Auch als Souvenir im Ausland gekaufte Geräte sind häufig nicht korrekt deklariert.
Bei der Handhabung von Laserpointern ist also immer Vorsicht angebracht. Grundsätzlich gilt: Der Laserstrahl sollte niemals auf die Augen von anderen Personen gerichtet werden, Benutzer selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen. Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen sofort schließen. Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden. Laser der Klasse 2 gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Auch bei der Wahl des geeigneten Augenlaserzentrums gilt es bestimmte Dinge zu beachten. So sollte nicht nur modernste Technik zum Einsatz kommen, sondern diese auch den Bestimmungen entsprechend regelmäßigen Inspektionen unterzogen und gewartet werden. Der LASIK-TÜV bietet hier eine gute Orientierungshilfe, denn er steht für höchste Standards hinsichtlich Sicherheit und Qualität. Nur Einrichtungen, die den hohen Anforderungen genügen, werden mit diesem Zertifikat ausgezeichnet.












