(openPR) Unter dem Motto „Sozialrecht im Umbruch – Sozialgerichte im Aufbruch“ treffen sich am 4. und 5. Dezember über 350 Experten zum 2. Deutschen Sozialge-richtstag in Potsdam. Richter, Anwälte, Wissenschaftler und Ärzte werden aktuelle Entwicklungen aus allen Bereichen des Sozialrechts diskutieren und hierzu eige-ne Empfehlungen erarbeiten. Topthemen sind eine bundeseinheitliche Regelung der Unterkunftskosten für SGB II-Leistungsempfänger sowie die Neugestaltung der Unfallrenten und der Leistungen bei Berufskrankheiten. Zu den Zielen des Sozialgerichtstags sagte seine Präsidentin Monika Paulat: „Kein Rechtsgebiet ist einem so schnellen Wandel unterworfen wie das Sozialrecht, mit dem wir täglich umgehen müssen. Deshalb wollen wir unsere Erfahrungen bündeln und klare Forderungen an die Politik formulieren. Zum Beispiel fragen sich Hartz IV-Empfänger, Arbeitsgemeinschaften und Gerichte gleichermaßen, wie die zulässi-gen Mieten und Heizkosten praktikabel zu bestimmen sind. Wir wollen herausfin-den, ob eine bundesweite Verordnung helfen kann.“
Nach Grußworten des Arbeits- und Sozialministers Olaf Scholz und des Präsiden-ten des Bundessozialgerichts Peter Masuch wird die niedersächsische Sozialmi-nisterin Mechthild Ross-Luttmann den Hauptvortrag halten. Anschließend werden sich die Teilnehmer in Arbeitsgruppen unter anderem mit der „Sinnhaftigkeit der Pflegestützpunkte“ oder der Frage „Wie viel Wettbewerb verträgt die gesetzliche Krankenversicherung?“ befassen. Auch die Möglichkeit eines gleitenden Über-gangs vom Erwerbsleben in die Rente soll erörtert werden. Den Abschluss bildet eine Podiumsdiskussion zum Thema „Armutsrisiko für Jugend und Alter“. „Rund 1,9 Millionen Kinder in Deutschland leben auf Hartz IV-Niveau. Die hohe Arbeits-losigkeit der letzten Jahrzehnte führt zu einer steigenden Zahl von Minirenten. Die hiermit verbundenen Gefahren müssen stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken.“ so Präsidentin Paulat zu diesem Thema.










