(openPR) Unantastbarkeit der Menschenwuerde ist gewahrt
AG Recht
03. Maerz 2004 - Der rechtspolitische Sprecher Joachim Stuenker und der Justitiar der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Hermann Bachmaier erklaeren zum heute verkuendeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum grossen Lauschangriff:
Das Urteil ist ein Sieg fuer den freiheitlichen Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht stuetzt seine Entscheidung auf die Grundwerte unserer Verfassung, vor allem auf Artikel 1 Grundgesetz (GG) und damit auf die Unantastbarkeit der Menschenwuerde. Eine effektive Strafrechtspflege ist sicherlich wichtig. Aber sie hat Grenzen. Zur Menschenwuerde gehoert, dass jeder Buerger Anspruch auf unbedingte Achtung seiner Privatsphaere hat. Jeder hat ein Recht darauf, dass staatliche Stellen die Entfaltung seiner Persoenlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung achten. Dazu gehoert die vertrauliche Kommunikation mit Familienangehoerigen und engsten Vertrauten, insbesondere in der eigenen Wohnung. In diesen Kernbereich darf der Staat auch zur Verfolgung ueberwiegender Interessen der Allgemeinheit nicht eingreifen.
Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht all die Fragen beantwortet, die schon bei der Verabschiedung der Aenderung des Artikel 13 GG und der Folgeaenderungen in der Strafprozessordnung leidenschaftlich diskutiert worden sind.
Das Urteil des hoechsten deutschen Gerichts ist gleichzeitig eine Mahnung zur rechten Zeit. Nicht zuletzt auch die Diskussion um die Zulaessigkeit polizeilicher Folter hat gezeigt, dass das Gespuer fuer die Unantastbarkeit der Menschenwuerde wieder geschaerft werden muss.









