(openPR) Verletzung der Menschenwürde durch RTL-Sendung bestätigt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil v. 6.2.2007 - 7 A 5470/06 – die Klage von RTL gegen die Beanstandung von Fernsehsendungen durch die Landesmedienanstalt abgewiesen.
„Die 7. Kammer hat die Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen vier Fernsehsendungen, in denen RTL 2004 über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes durch seine Pflegerin in verschiedenen Nachrichten- und Magazinsendungen berichtet hatte, für rechtmäßig erklärt. Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des Opfers angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes zu sehen waren und diese Filmaufnahmen RTL zur Verfügung gestellt. In den daraus resultierenden Fernsehbeiträgen wurde nicht nur über die Rettung des Mannes berichtet, sondern es wurden auch wiederholt die Schläge und menschenverachtenden Äußerungen der Pflegerin gezeigt, denen der wehrlose Mann zuvor ausgesetzt gewesen war. Dass durch die Misshandlungen der Pflegerin die Menschenwürde des Mannes verletzt worden sei, stehe außer Frage. Die Moderatorin einer der Sendungen hatte selbst mit den Worten eingeleitet: "Die folgenden Bilder sind nur ganz schwer zu ertragen". Das Gericht sieht das Opfer der Misshandlungen als durch den Fernsehsender zum Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht und durch die wiederholte Ausstrahlung seines Martyriums in der gewählten Form abermals in seiner Menschenwürde verletzt. Ein berechtigtes Interesse, die Leiden des Opfers ausführlich zu zeigen, habe nicht vorgelegen. Das Grundrecht auf freie Berichterstattung finde seine Schranke in der Menschenwürde.
Die Berufung wurde nicht zugelassen.“
Quelle: Pressemitteilung VG Hannover
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C33576892_L20_D0_I3748247_h1.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Diese Entscheidung des VG verdient insbesondere in den Zeiten, wo die Pflegeskandale medial und öffentlichkeitswirksam aufbereitet werden, besondere Beachtung. Auch wenn es gilt, auf die gelegentlich in der Pflege anzutreffenden Defizite aufmerksam zu machen, findet nach Auffassung des Gerichts das Grundrecht der freien Berichterstattung seine Schranken in der Menschenwürde. Diese Entscheidung ist nachhaltig zu begrüßen.
Vgl. dazu auch den Kurzbeitrag im IQB-Internetportal >>>
Die "Macht" des geschriebenen Wortes und ihre/seine "Bedeutung" für die professionelle Pflege >>> http://www.iqb-info.de/Sprache%20und%20Medien.pdf












