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ISS Immobilien Schutz und Service AG - Insolvenz beantragt

(openPR) CLLB-Rechtsanwälte prüfen Regressansprüche gegen Verantwortliche

München 17.11.2008 – Über das Vermögen der ISS AG wurde beim zuständigen Insolvenzgericht Mönchengladbach Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 46 IN 49/08 geführt.



Die Immobilienfirma ISS AG hat Anlegern hoch verzinste Inhaberschuldverschreibungen angeboten und musste in der Vergangenheit bereits häufiger Zahlungsschwierigkeiten einräumen und wurde mehrfach auf Auszahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen verurteilt.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Houben bestellt. Der Insolvenzverwalter wird zunächst prüfen, ob bei der ISS AG Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung besteht. Ferner wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob ausreichend Vermögensmasse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.

Für den Fall, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Anschließend können und müssen sämtliche Inhaber der Teilschuldverschreibungen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Ob bzw. in welcher Größenordnung die Anleger seitens des Insolvenzverwalters Zahlungen erwarten können, ist offen und kann derzeit mangels Informationen über die vorhandenen Vermögenswerte auf Seiten der ISS AG nicht eingeschätzt werden.

Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen, die einen Treuhandvertrag abgeschlossen haben, wird das kommende Verfahren zeigen, ob der jeweilige Treuhänder tatsächlich für die entsprechende Sicherheiten gesorgt hat, bevor die Gelder der Anleger an die ISS AG weitergeleitet wurden. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, kommen auch Regressansprüche gegen die Treuhänder in Betracht.

Das Insolvenzprüfungsverfahren bedeutet nicht zwingend, dass die Ansprüche der Anleger endgültig verloren sind.

Denn zunächst kommen Zahlungen an die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Betracht. Ferner sind möglicherweise die Sicherheiten im Rahmen der Treuhandverhältnisse zumindest teilweise werthaltig. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der ISS AG und die Treuhänder in Betracht.

Grundsätzlich kommen für sämtliche Anleger der ISS AG Haftungsansprüche gegen den Vorstand und Aufsichtsrat der ISS AG in Betracht, soweit sich der Verdacht hinsichtlich der vertragswidrigen Mittelverwendung erhärtet. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt bereits seit geraumer Zeit gegen den Vorstand und Aufsichtsrat.

Die in Betracht kommenden Schadenersatzansprüche richten sich auf die vollständige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nebst Zinsen und die in diesem Zusammenhang anfallenden Anwaltskosten.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Zeichner von Teilschuldverschreibungen im Verfahren gegen die ISS AG und deren Verantwortlichen vertritt, bietet Geschädigten der ISS AG eine rechtliche Erstberatung zu ihren in Betracht kommenden Ansprüchen an.


Weitere Informationen über:
CLLB Rechtsanwälte
RA Thomas Sittner
Liebigstrasse 21,
80538 München
Fon: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Mail: E-Mail
Web: www.cllb.de

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