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BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte reichen Klage gegen ISS Immobilien Schutz und Service AG ein

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(openPR) Die Immobilienfirma ISS Immobilien Schutz und Service AG (ISS AG) hat Anlegern mit 7,8 % verzinste Inhaberschuldverschreibungen angeboten und muss nun Zahlungsschwierigkeiten einräumen. In vielen Fällen konnte die ISS AG wiederholt die versprochenen Zinsen nicht fristgerecht ausbezahlen. Ferner ist die ISS AG in einigen Fällen mit der Auszahlung fristgerecht gekündigter Inhaber-Teilschuldverschreibungen in Verzug.



Den verunsicherten Anlegern, die aufgrund der ausgebliebenen Zinszahlungen ihre Anleihen kündigten, wurden trotz entsprechender Zusagen der ISS AG die Anleihen nicht ausbezahlt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung befürchtet der Vorstand der ISS Immobilien Schutz und Service AG, Elmar Kühnen, „in naher Zukunft“ jedoch keine Insolvenz. Als Grund für die Zahlungsprobleme gab er einen „Liquiditätsengpass“ an.

In einem Fall, in dem der Anleger vergeblich die ISS AG zur Zahlung der seit 30.06.2007 zur Auszahlung fälligen Inhaber-Teilschuldverschreibungen aufforderte, wurde am heutigem Tage Klage erhoben. Die ISS AG hatte zuletzt die ihr von den CLLB Rechtsanwälten gesetzte Zahlungsfrist bis 05.12.2007 ohne Nennung von Gründen verstreichen lassen.

Die Stiftung Warentest hatte bereits wegen der hohen Kosten der Anleihen vor ISS Immobilien gewarnt. Die Entwicklung der ISS erinnert an die jüngsten Finanzskandale anderer Unternehmen auf dem grauen Kapitalmarkt wie Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West, DM-Beteiligungen und First-Real Estate. Diese Firmen hatten Anleihen mit überdurchschnittlich hohen Zinsen angeboten, gerieten dann in Zahlungsschwierigkeiten und mussten schließlich Insolvenz anmelden.

Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass bei einer Insolvenz eines Unternehmens der Totalverlust für den Inhaber einer Anleihe droht. Daher wird den Anlegern der ISS Immobilien Schutz und Service AG dringend empfohlen, ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ISS Immobilien Schutz und Service AG " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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