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ISS Immobilien Schutz und Service AG zur Zahlung verurteilt

11.06.200814:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) CLLB-Rechtsanwälte erstreiten Urteil vor dem Landgericht Mönchengladbach


München 11.06.2008 – Mit Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 10.06.2008 erstritt der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger die Auszahlung seiner gekündigten Inhaber-Teilhaberschuldverschreibungen.

Die Immobilienfirma ISS Immobilien Schutz und Service AG (ISS AG) hat Anlegern hoch verzinste Inhaberschuldverschreibungen angeboten und musste in der Vergangenheit häufig Zahlungsschwierigkeiten einräumen. Seit März 2008 zahlt die ISS AG keinen der von den CLLB-Rechtsanwälten vertretenen Anleger die quartalsmäßig geschuldeten Zinsen.

Ferner zahlt die ISS AG in vielen Fällen den Anlegern, die von ihrer Rückkaufsoption Gebrauch gemacht oder aus sonstigen Gründen gekündigt haben, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen nicht aus.

In dem vom Landgericht Mönchengladbach entschiedenen Fall hatte der Kläger seine Rückkaufsoptionen zum 30.06.2007 geltend gemacht. Das Landgericht Mönchengladbach gab dem Kläger recht und verurteilte die ISS AG zur Zahlung.

Viele weitere Anleger haben inzwischen das Vertrauen in die ISS AG verloren. Die ISS AG hat in den vergangenen Monaten oft angekündigt, dass in Kürze die Liquidität über anstehende Immobilienverkäufe wieder hergestellt werde. Die Ankündigungen der ISS AG sind jedoch stets vage und nicht nachprüfbar. Konkrete Angaben zu dem vorhandenen Immobilienbestand nennt die ISS AG nicht. Auch fehlen konkrete Angaben zu den gescheiterten Geschäften bzw. zu möglichen Immobilienverkäufen. Geschäftsberichte hat die ISS AG seit vielen Jahren nicht mehr erstellt.

Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits seit Ende 2007 zahlreiche ISS AG-Geschädigte vertritt, rät den Anlegern der ISS AG, ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend prüfen zu lassen.

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