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Haftbefehl gegen Vorstand der ISS Immobilien Schutz und Service AG

Bild: Haftbefehl gegen Vorstand der ISS Immobilien Schutz und Service AG
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(openPR) Im Fall der ISS Immobilien Schutz und Service AG spitzt sich die Lage weiter zu. Denn offenbar hat die ISS AG trotz titulierter Forderung eines Gläubigers im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahren keine Zahlung geleistet. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hat daher am 16.04.2008 gegen Elmar Kühnen, dem Vorstand der ISS AG einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen.

Die ISS AG hat Anlegern hoch verzinste Inhaber-Teilschuldverschreibungen angeboten und ist seit Mitte letzten Jahres wiederholt gegenüber Anlegern mit Zahlungen in Verzug.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Anlegern der ISS AG vertritt, hat bereits zahlreiche Klagen gegen die ISS AG beim Landgericht Mönchengladbach eingereicht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ISS Immobilien Schutz und Service AG " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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